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Beschlüsse der 95. Gesundheitsministerkonferenz (GMK): Maßnahmen zur Liquiditätssicherung für Krankenhäuser / Reha-/Vorsorgeeinrichtungen gefordert

Auf der 95. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 22. und 23. Juni 2022 in Magdeburg haben die Landesministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit zahlreiche Beschlüsse gefasst. Aus der Perspektive der Krankenhäuser/ Reha- und Vorsorge-Einrichtungen sind insbesondere die Forderungen nach Zuschlägen für einen Inflationsausgleich, Maßnahmen zur Liquiditätssicherung sowie Anpassungen im Rahmen der PPP-Richtlinie bedeutsam.

Der BDPK begrüßt den Beschluss, mit dem sich die GMK an das BMG mit der Bitte um eine zügige gesetzliche Anpassung der Regelungen im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) und in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zur Liquiditätssicherung von Krankenhäusern richtet. Konkret fordern die Gesundheitsminister:innen der Länder einen unterjährigen Ausgleich für nicht finanzierte Kostensteigerungen im Jahr 2022 in Form eines Zuschlags auf die Krankenhausentgelte. Dies – so der Appell der GMK an das BMG – müsste zügig umgesetzt werden, um die aktuell anfallenden Mehrkosten aufgrund steigender Energie- und Sachkosten im Erlösbudget zeitnah auskömmlich zu finanzieren. Des Weiteren fordert die GMK weitere wirksame Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Krankenhäuser, die dem Auslaufen der Ausgleichszahlungen und dem von BDPK und weiterer Krankenhausverbände kritisiertem Eigenanteil beim Ganzjahresausgleich entgegenwirken sollen.

Für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen müssen laut GMK ebenfalls rasch Regelungen getroffen werden, da die bestehenden Regelungen und Verträge die Kostensteigerungen auch hier aktuell nicht kompensieren. Die GMK bekräftigt damit die Forderungen der AGMedReha von Mitte Juni. Die in der AGMedReha zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer hatten in einem gemeinsam unterzeichneten Schreiben an die Gesundheits- und Sozialpolitiker in Bund und Ländern gefordert, bestehende Hilfen per Rechtsverordnung zu verlängern und einen Inflationsausgleich für Reha und Vorsorge gesetzlich festzulegen.

Anpassungen bei der PPP-RL

Umfassend und detailliert kritisiert die GMK die aktuelle Praxis zur Regelung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL). Die Mindestpersonalvorgaben seien zu starr. Aufgrund der im Jahresverlauf wechselhaften Inanspruchnahme der Psychiatrien und Einrichtungen der Psychosomatik können sie zu unverhältnismäßigen Sanktionen für die Krankenhäuser führen. Vor diesem Hintergrund macht sich die GMK dafür stark, die PPP-RL grundlegend zu überarbeiten und bis dahin die Sanktionen auszusetzen. Außerdem spricht sie sich dafür aus, den monatlichen Nachweis der Mindestpersonalvorgaben auf Stationsebene zu streichen und die Flexibilität des Personaleinsatzes zu erhöhen. Die GMK greift damit – wie auch schon im vergangenen Jahr – wichtige und seit langem bestehende Forderungen und Kritikpunkte des BDPK sowie anderer Krankenhausverbände und Fachgesellschaften auf (vgl. Klinikfakten hier). Die GMK stellt zudem fest, dass im Zusammenwirken mit den Regelungen in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) Unsicherheiten bestehen. Die Mindestpersonalvorgaben der PPP-RL seien keine Anhaltszahlen für eine Personalbemessung gemäß BPflV. Aus diesem Grund seien Probleme bei der Budgetfindung mit den Krankenkassen zu erwarten. Hier fordern die Länder den Gesetzgeber auf, beide Regelungen dringend aufeinander abzustimmen.

Zu den weiteren Themen der 2-tägigen Sitzung gehörten u. a. die Umsetzung der Krankenhausreform, bei der nach einem Bericht des BMG relevante Akteure und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einbezogen werden sollen, als auch die Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens durch z. B. die Ausarbeitung einer E-Health-Strategie. Positiv hervorzuheben ist die Forderung der GMK, generalistisch ausgebildete Pflegefachkräfte im Rahmen der G-BA-Qualitätssicherungsrichtlinien angemessen zu berücksichtigen.

Die vollumfänglichen Beschlüsse der GMK vom 22.06.2022 - 23.06.2022 sind online unter https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html nachzulesen.