Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wollen die Ausbildung zur Pflegeassistenz künftig bundeseinheitlich regeln. Ein für Ende März angekündigter Referentenentwurf wurde Mitte Juli vorgelegt; Anfang August fand dazu eine Verbändeanhörung statt. In seiner Stellungnahme zum Anhörungsverfahren begrüßt der BDPK das Ziel der bundesweiten Vereinheitlichung der Pflegeassistenz- beziehungsweise -hilfeausbildung.
Wir brauchen einen niederschwelligen Zugang zu den Pflegeberufen, verbunden mit der Möglichkeit der Qualifizierung, um möglichst viele Auszubildende gewinnen zu können. Deshalb plädiert der BDPK dafür, beide Formen der Ausbildung (Pflegeassistenz- und Pflegehilfe) als gestuftes System im Gesetz zu verankern.
Dringend erforderlich ist aus Sicht des BDPK dabei die Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Zieles, die Pflegeausbildung in Reha-Einrichtungen zu ermöglichen. Entgegen dieser Absichtserklärung der Bundesregierung lehnen BMG und BMFSFJ dies jedoch ab. Als Begründung wird angeführt, dass der Großteil der Ausbildung beim Träger der Praktischen Ausbildung erfolgen soll, die Reha könne die Inhalte der Ausbildung nicht ausreichend abdecken. Zudem gebe es genug Träger für die Pflegeausbildung, weitere werden deshalb nicht benötigt. Stattdessen soll mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werden, dass 160 Stunden der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert werden können.
Der BDPK widerspricht dieser Auffassung entschieden und wendet sich gemeinsam mit seinen Landesverbänden direkt an die Mitglieder des Deutschen Bundestags: Sowohl im Pflegeassistenzeinführungsgesetz als auch im Pflegeberufegesetz muss verankert werden, dass Rehabilitationseinrichtungen als Träger der Praktischen Ausbildung für die Pflegeassistenz- beziehungsweise Pflegehilfeausbildung als auch für die Pflegefachausbildung zugelassen werden!
Reha-Einrichtungen wollen und können die Pflegeausbildung in Kooperation mit Krankenhäusern organisieren; sie auszuschließen ist weder sachlich noch fachlich begründet. Auch ambulante Pflegeeinrichtungen können die Ausbildungsziele nur in Kooperation erreichen. Durch zusätzliche Ausbildungsträger kann die Anzahl der dringend benötigten Pflegekräfte gesteigert und die Attraktivität des Pflegeberufes erhöht werden. Durch ihre ländliche Lage können sie Ausbildungsplätze und damit Perspektiven für die Menschen in ländlichen Regionen bieten.
Der BDPK verweist in diesem Zusammenhang auch darauf, dass laut Destatis bis 2049 voraussichtlich mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden. Der Fachkräftemangel betrifft auch alle Fachbereiche der medizinischen Rehabilitation. Knapp 1,5 Millionen Patienten:innen werden pro Jahr in Rehabilitationseinrichtungen versorgt. Auf diese Weise leisten die Einrichtungen einen Beitrag dazu, dass Arbeitnehmer:innen länger am Arbeitsleben teilnehmen können, Frühverrentungen und Pflegebedürftigkeit vermieden oder hinausgezögert werden. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung spielt während der Rehabilitationsmaßnahme die Pflege eine wachsende Rolle und begründet einen großen Personalbedarf in den Einrichtungen. 2022 waren in den rund 1.000 Rehabilitationseinrichtungen 20.500 Vollzeitpflegekräfte beschäftigt. Insofern müssen auch Rehabilitationseinrichtungen die Chance erhalten, Pflegekräfte selbst auszubilden und damit an ihre Einrichtungen zu binden.