Hier sehen Sie Inhalte des BDPK e.V.

Schließungswelle von Fachkrankenhäusern verhindern!

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasst sich in einer Anhörung am 25. September 2024 mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). In einem Schreiben an die Parlamentarier:innen fordert der BDPK die vorgesehenen Regelungen für Fachkrankenhäuser zu ändern. Denn sollte das KHVVG n der bisher vorliegenden Fassung in Kraft treten, wäre eine bundesweite Schließungswelle von spezialisierten Fachkrankenhäusern die Folge. Massive Versorgungslücken für Patient:innen würden daraus resultieren.

Hauptkritikgrund ist die vorgesehene sofortige Anwendung der NRW-Leistungsgruppenanforderungen, die – anders als in NRW – ohne grundsätzliche Kooperationsmöglichkeit für Fachkrankenhäuser umgesetzt werden sollen. Diese Möglichkeit sieht der Gesetzentwurf lediglich für einige wenige Leistungsgruppen vor. Zudem soll sie nur dann angewendet werden, wenn das Fachkrankenhaus zur Versorgungsstufe „Level F“ eingeordnet wurde.

Die derzeit gültige Definition der Versorgungsstufe „Level F“ stammt aus dem Krankenhaustransparenzgesetz. Demnach wären nur solche Häuser ein Fachkrankenhaus, die sich auf „eine“ bestimmte Erkrankung, Krankheitsgruppe oder Personengruppe spezialisiert haben. Diese Beschränkung ist kontraproduktiv, da beispielsweise die Versorgung von Patient:innen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen neben der fachlichen Expertise im Bereich Rheumatologie auch Expertise aus den Bereichen Orthopädie und Schmerztherapie erfordert.

Ähnlich ist die Situation auch in nahezu allen anderen Behandlungsgebieten. Der BDPK fordert eine Erweiterung der Definition auf „mehrere“ Erkrankungen, Krankheits- oder Personengruppen. Zudem müssten die Länder uneingeschränkt die Möglichkeit haben, Ausnahmen von der Erfüllung der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen sowie Kooperationen zur Erfüllung der Qualitätskriterien zu erlassen. Hierfür müssten Sonderregelungen für Fachkrankenhäuser dauerhaft im Gesetz verstetigt und deutlich weitergefasst werden. Diese Auffassung wird auch von den Bundesländern sowie von den medizinischen Fachgesellschaften und den Fachkrankenhäusern vollumfänglich unterstützt und dringend empfohlen.