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Krankenhaus-Transparenzgesetz ist eine Mogelpackung

Nach Ansicht des BDPK ist das gestern vom deutschen Bundestag verabschiedete Krankenhaus-Transparenzgesetz eine Mogelpackung. Der angebliche Zweck, besser über die Qualität der Krankenhausbehandlung zu informieren, werde verfehlt. Stattdessen bekämen Patienten allenfalls oberflächliche Auskünfte zu den Strukturdaten der Krankenhäuser, wie die Zahl ihrer Fachabteilungen, eine Einordnung in Krankenhauslevel und nebensächliche Informationen über das je Leistungsgruppe vorgehaltene Personal.

„Das ist eindeutig zu wenig für eine hilfreiche Patienteninformation,“ erklärt Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der die Interessen von über 1.300 Krankenhäusern und Reha-Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt. Als Beleg für diese Bewertung verweist Bublitz auf die heute vorgelegte, siebente Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Die vom Bundesgesundheitsminister einberufene Expertengruppe beschreibt darin in aller Klarheit, dass es für eine umfassende Qualitätsbeurteilung nicht ausreicht, die Patienten ausschließlich über sogenannte Strukturdaten von Krankenhäusern zu informieren. Die Expertinnen und Experten führen aus, dass zur Qualitätsdarstellung eine stärkere Patientenorientierung gehöre, die auch die Erfahrungen der Patienten mit Behandlungsprozessen und Ergebnissen einbezieht. Perspektivisch seien dringend auch die Qualitätsergebnisse aus den Daten der Krankenkassen und der sogenannten klinischen Register, wie Krebs- oder Endoprothesen-Register, zu berücksichtigen. Alle diese wichtigen Qualitätsparameter fehlen in dem gestern verabschiedeten Krankenhaus-Transparenzgesetz.

„Dass der Bericht der Expertenkommission erst nach Verabschiedung des Gesetzes veröffentlicht wird, dürfte kein Zufall sein. Offensichtlich will Minister Lauterbach um jeden Preis an der von ihm vorgeschlagenen Einteilung von Krankenhäusern in Versorgungslevel festhalten, auch wenn sich die Bundesländer explizit dagegen ausgesprochen haben und der Verzicht auf Krankenhauslevel in der Krankenhausreform mit den Ländern vereinbart ist. Dieses Vorgehen sollte auch die Bundesländer misstrauisch machen,“ so Bublitz.

Unverständlich ist aus Sicht des BDPK zudem, wieso der Minister für seine Patienteninformation nicht die Erfahrungen der Weißen Liste der Bertelsmann-Stiftung, der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und Krankenhaus-Navigatoren der Krankenkassen nutzt, die auf aktuelle und bürokratiearme Routinedaten setzen. „Auch daran zeigt sich, dass die mit dem Gesetz beabsichtigte Qualitätsinitiative antiquiert ist. Das Ganze dient wohl eher dazu, den Ländern über einen Umweg die nicht konsensfähigen Krankenhauslevel überzustülpen,“ erklärt Bublitz.

 

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