Der Bundesrat hat heute über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) beraten und deutlichen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf festgestellt. Die abgestimmten Ausschussempfehlungen enthalten nach Einschätzung des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e. V. (BDPK) wichtige Ansätze, um die Reform stärker an den Erfordernissen einer guten Versorgungsstruktur auszurichten. In seiner jetzigen Fassung bleibt der Gesetzentwurf hinter den Erfordernissen zurück und gefährdet insbesondere die Versorgung in ländlichen Regionen.
„Völlig zu Recht beklagen die Länder die ihnen faktisch entzogene Planungshoheit. Die über die Finanzierung vorgesehenen Eingriffe des Bundes in die Krankenhausplanung sind fragwürdig. Es ist absurd, Krankenkassen über bedarfsnotwendige Krankenhausstandorte mitentscheiden zu lassen, obwohl sie weder die Investitionskosten tragen noch für die Sicherstellung der Versorgung verantwortlich sind. Auch bei der Zuteilung von Leistungsgruppen müssen die Länder das letzte Wort behalten, sonst können sie den ihnen obliegenden Sicherstellungsauftrag vor allem in ländlichen Regionen nicht gewährleisten“, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK.
Die geplante und um ein Jahr verschobene Vorhaltepauschale überzeugt aus Sicht des Verbands ebenfalls nicht. Statt Mindestvorhaltezahlen verlangt der BDPK eine stärkere Verknüpfung der Vorhaltevergütung mit der Sicherstellung notwendiger Behandlungsangebote, damit Versorgung dort gewährleistet werden kann, wo Patientinnen und Patienten sie benötigen.
Als ebenfalls nicht praktikabel und wirtschaftlich tragfähig bewertet der Verband die Vorgabe, zwei Millionen Fälle über deutlich rabattierte Hybrid-DRGs abzurechnen. „Das wird die Finanzierungsbasis der Krankenhäuser weiter schwächen und zu dauerhaften Abrechnungsstreitigkeiten führen. Die Regelung sollte aufgehoben und stattdessen die Untere Grenzverweildauer in den DRGs gestrichen werden. So können Krankenhäuser effizientere, ambulantisierungsfreundliche Strukturen entwickeln, ohne dass Mehrkosten für Krankenkassen entstehen“, erklärt Thomas Bublitz weiter.
Hinweise zur Positionierung des BDPK finden Sie unserer Stellungnahme

