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BDPK beteiligt sich an Konsultation der Europäischen Kommission zur Freistellungsentscheidung

Der BDPK hat sich an der Konsultation der europäischen Kommission zur Beihilfepraxis im Rahmen der Freistellungsentscheidung beteiligt.

In der Stellungnahme des BDPK (Anlage) werden insbesondere folgende Gesichtspunkte herausgestellt:

  • Die DAWI-Interpretation des BMG, wonach sämtliche Krankenhausleistungen ausgleichsfähig sind, ist nicht sachgerecht und führt zu Wettbewerbsverzerrungen.
  • Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen obliegt jedem in die Versorgung einbezogenen Krankenhaus, das mit diesen Aufgaben bereits über die Krankenhausplanung der Länder betraut wird.
  • Die Vergütung der, den Sicherstellungsauftrag ausfüllenden Leistungen, ist über die Krankenhausfinanzierung (der Krankenkassen und der Bundesländer) bereits abgegolten, so dass weitere Zahlungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
  • Die uns bekannten Betrauungsakte sind Dauerregelungen, die weder die Gemeinwohlverpflichtung spezifizieren, noch die Ausgleichszahlungen konkretisieren.
  • Es besteht keine Transparenz über geleistete Ausgleichszahlungen und den diesen zugrundeliegenden Betrauungsakten. Eine Überprüfung anhand der Kriterien der Freistellungsentscheidung ist daher nicht möglich.