In der Stellungnahme des BDPK (Anlage) werden insbesondere folgende Gesichtspunkte herausgestellt:
- Die DAWI-Interpretation des BMG, wonach sämtliche Krankenhausleistungen ausgleichsfähig sind, ist nicht sachgerecht und führt zu Wettbewerbsverzerrungen.
- Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen obliegt jedem in die Versorgung einbezogenen Krankenhaus, das mit diesen Aufgaben bereits über die Krankenhausplanung der Länder betraut wird.
- Die Vergütung der, den Sicherstellungsauftrag ausfüllenden Leistungen, ist über die Krankenhausfinanzierung (der Krankenkassen und der Bundesländer) bereits abgegolten, so dass weitere Zahlungen zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
- Die uns bekannten Betrauungsakte sind Dauerregelungen, die weder die Gemeinwohlverpflichtung spezifizieren, noch die Ausgleichszahlungen konkretisieren.
- Es besteht keine Transparenz über geleistete Ausgleichszahlungen und den diesen zugrundeliegenden Betrauungsakten. Eine Überprüfung anhand der Kriterien der Freistellungsentscheidung ist daher nicht möglich.