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Kostenübernahme bei Testungen in der Reha

Die Kostenübernahme für die Testungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Krankenhäusern auf COVID-19 durch die GKV sollte auch ohne Anordnung des Gesundheitsamtes gelten. Diese Regelung muss auch für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen gelten.

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2

Mit dem vorliegenden Entwurf sollen nun auch die Kosten für Laborleistungen, für die vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordneten und durchgeführten Testungen von asymptomatischen Personen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen von der GKV übernommen werden, wenn in der Einrichtung Personen festgestellt wurden, die nachgewiesenermaßen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder waren. Zudem werden auch die Kosten der vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordneten und durchgeführten Testungen asymptomatischer Personen, die im Krankenhaus tätig sind, von der GKV übernommen. Diese Kostenübernahme der Testungen von Krankenhausmitarbeitern sollten auch ohne Anordnung durch das Gesundheitsamt gelten. Zudem muss diese Regelung auch für die Mitarbeiter in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gelten.    

Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nehmen Patienten aus Krankenhäusern und aus der häuslichen Umgebung auf. Um eine Infektion aller Patienten und Mitarbeiter in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu verhindern, ist es dringend notwendig, dass die Kosten für die Testung bei Aufnahme der Patienten übernommen werden, wie im Krankenhaus auch. In einigen Bundesländern werden zudem die Kliniken verpflichtet, einen Abstrich vorzunehmen und anschließend die Patienten bis zum Vorliegen des Testergebnisses zu isolieren. Auch in solchen Fällen muss sichergestellt werden, dass die Kosten für die Laborleistungen von der GKV übernommen werden. Insofern müsste in § 1 aufgenommen werden, dass die Finanzierung auch übernommen wird, wenn Testungen von den Ländern angeordnet werden.

Die gesamte Stellungnahme finden Sie in der Anlage.