Hier sehen Sie Inhalte des BDPK e.V.

Referentenentwurf berücksichtigt endlich Mutter/Vater-Kind-Reha

Wir begrüßen, dass endlich auch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter/Väter und Kinder während der Corona-Pandemie unter den Rettungsschirm der Bundesregierung fallen. Nichtsdestotrotz besteht nach wie vor Handlungsbedarf bei den Privatkliniken nach § 30 GewO sowie den ambulanten Reha-Einrichtungen.

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zum Schutz der Versorgungsstrukturen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung, Heilmittelversorgung, Mutter-/Vater-Kind-Leistungen und der Pflegehilfsmittelversorgung vor Gefährdungen infolge wirtschaftlicher Auswirkungen der SARS-CoV-2-Epediemie (SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung)

Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sind wichtige und dringend benötigte Regelungen zur Inanspruchnahme und Unterstützung der Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen in der Corona-Epidemie in Kraft getreten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Entwurf nun auch Vorsorge- und Reha-Einrichtungen für Mütter, Väter und Kinder in der Corona-Epidemie unterstützt werden. Noch unberücksichtigt bleiben jedoch weiterhin

1.    Privatkliniken nach § 30 GewO ohne Versorgungsvertrag,
2.    Ambulante Rehabilitationseinrichtungen sowie
3.    Behandlungsausfälle von PKV-Versicherten und beihilfeberechtigten Beamten und Rentnern in ambulanten und stationären Vorsorge- und Reha-Einrichtungen.  

Die ganze Stellungnahme finden Sie in der Anlage.