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Stellungnahme zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Der BDPK begrüßt das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, das wichtige Investitionen in eine verbesserte Notfallversorgung und zur Förderung der digitalen Infrastruktur und IT- und Cybersicherheit ermöglichen soll und fordert den Einbezug von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Privatklinken ohne Versorgungsvertrag in das Programm.

In der Stellungnahme werden folgende Forderungen vorgetragen:

  • Regelungen zu Krankenhauszukunftsfonds, Mehrkosten SARS-CoV-2 und Erlösrückgänge 2020 auf Vorsorge- Rehakliniken, Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag erweitern bzw. Regelung zu den Ausgleichszahlungen nach § 111 d verlängern
  • G-BA-PPP Strukturelle, funktionelle und fachliche Gegebenheiten des KH vor Ort berücksichtigen
  • FDA: Festlegung, dass vereinbarte Mehrleistungen 2020 vollständig, d. h. auch für die Jahre 2021 und 2022 vom FDA ausgeschlossen sind; Klarstellung dass 2019 als Vergleichsjahr für vereinbarte Mehrleistungen gilt, bis die Menge der vereinbarten Mehrleistungen 2019 erreicht wurde
  • Sanktionsregelung streichen
  • Vorsorge- und Reha-Einrichtungen als Ersatzkrankenhäuser zulassen

In einem Positionspapier hat der BDPK zudem die für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen relevanten Forderungen noch einmal ausführlich erläutert.