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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKV-FinStG)

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Kürzung der Pflegebudgets steht im direkten Widerspruch zum erklärten Ziel, Pflege zu stärken und muss dringend gestrichen werden.

Würde der Gesetzentwurf in der bestehenden Form umgesetzt, würden ab 2024 die Finanzierungsgrundlage für 20.000 Pflegehilfskräfte entfallen. Berufsgruppen und Mitarbeiter:innen die seit Jahren einen entscheidenden Beitrag zur pflegerischen Versorgung leisten und examinierte Pflege entlasten, würden zukünftig nicht mehr im Pflegebudget finanziert. Betroffen wären Berufsgruppen wie Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Heilerziehungspfleger:innen und Hebammen. Die Häuser wären gezwungen, diese Mitarbeiter:innen von der Pflege am Bett abzuziehen und zu entlassen. Die Verluste müssten examinierte Pflegekräfte durch Mehrarbeit auffangen, obwohl sie für viele Tätigkeiten überqualifiziert sind.

Die Regelung konterkariert zusätzlich die schwierigen Verhandlungen der Selbstverwaltung zur Abgrenzung der unterschiedlichen Berufsgruppen und gefährdet die Planungssicherheit der Häuser. Die im Entwurf thematisierte mögliche Doppelfinanzierung, kann von uns nicht nachvollzogen werden. In den Vereinbarungen der Selbstverwaltung wurde mit hohem Aufwand eine Bereinigung des DRG-Systems entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Im Zuge der Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen wurde zweimal nachkorrigiert. Dabei wurden 200 Mio. Euro bzw. 175 Mio. Euro aus den Fallpauschalen herausgenommen.

Die Neuregelung hätte nicht nur für die Krankenhäuser und Beschäftigten schädliche Folgen, sondern vor allem für die Patienten. Sollte an der Einschränkung festgehalten werden, müssen für die entsprechenden Berufsgruppen Nachqualifizierungsmöglichkeiten geschaffen und eine entsprechende Finanzierung vorgesehen werden.

Statt zusätzlicher Belastungen ist es dringend notwendig Krankenhäuser und Reha-/Vorsorgekliniken wirtschaftliche Unterstützung vor der absehbaren schwierigen Situation im Herbst zu geben. Notwendig sind insbesondere Ausgleiche für steigende Energiekosten sowie die Inflation. Einen entsprechenden Beschluss fasste auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) .

B.    Spezieller Teil
Art. 2 Nr. 1 und Art. 3 Nr. 1, 2
Neuregelung

Es soll vorgegeben werden, dass ab 2024 nur noch Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen im Pflegebudget berücksichtigt werden können. Die Verhandlungen sollen beschleunigt werden. Die Konkretisierung diene zudem dazu die Versorgungsqualität in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen durch qualitative Mindestanforderungen abzusichern.

Bewertung

Die Regelung würde bedeuten, dass weitere in der Pflege tätige Berufsgruppen nicht wie bisher zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern vereinbart berücksichtigt werden dürfen. Hierdurch würden 20.000 Stellen in der Pflege im Krankenhaus gefährdet, weil diese Mitarbeiter:innen nicht mehr über das Pflegebudget finanziert würden.

Änderungsvorschlag - Streichung der Regelung

Sollte an der Regelung festgehalten werden, sollten für Berufsgruppen die zukünftig aus dem Pflegebudget fallen, Mittel für Nachqualifikationen zur Verfügung gestellt werden. So könnte sichergestellt werden, dass diese Mitarbeiter:innen auch zukünftig ihren wichtigen Beitrag zur Pflege leisten können und die formalen Voraussetzungen bis 2024 erfüllen.

Die BDPK-Stellungnahme steht hier als Download zur Verfügung.