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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern für das Jahr 2021 (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung –PpUGV)

Pflegepersonaluntergrenzen haben sich nicht als wirksame Instrumente zur Lösung des Pflegepersonalmangels erwiesen. Sie sind mit hohem bürokratischen Aufwand und Dokumentationspflichten für Mitarbeiter verbunden und erschweren es, auf den Versorgungsbedarf reagieren zu können. Deshalb wurden die Untergrenzen zu Recht auch mit Beginn der Corona-Pandemie ausgesetzt.

Den Zeitpunkt der Festsetzung neuer Pflegepersonaluntergrenzen halten wir für ungeeignet, zumal unklar ist, welche Versorgungsaufgaben in den nächsten Wochen und Monaten auf die Krankenhäuser zukommen. Aus diesem Grund lehnen wir die Festlegung der geplanten neuen Pflegepersonaluntergrenzen ab.

Sollte aus politischen Gründen dennoch an der Umsetzung festgehalten werden, empfehlen wir dringend, die Besonderheiten für konservative orthopädische Abteilungen in den Krankenhäusern zu beachten. Deren Tätigkeit ist darauf gerichtet, mit therapeutischen Ansätzen Beweglichkeit zu verbessern und chronische Schmerzen zu lindern. Diese Abteilungen geraten mit den Pflegepersonalschlüsseln von orthopädischen Abteilungen mit operativem Schwerpunkt unter besonderen Druck. Die hier eingesetzten Therapeuten (Physiotherapeuten, Schmerztherapeuten, Psychotherapeuten usw.) werden nicht angerechnet. In der Konsequenz würden wichtige Versorgungsangebote nicht mehr aufrecht erhalten werden können.

Wir plädieren deshalb dringend dafür, für Kliniken der Unfallchirurgie und Allgemeinchirurgie, welche die Bereiche der multimodalen Komplexverfahren am Bewegungssystem ( OPS 8 – 977), der multimodalen Schmerztherapie (OPS 8 – 918) und der multimodalen rheumatologischen Komplexbehandlung bedienen, von der Festlegung auszunehmen.

Hierzu verweisen wir auch auf die Stellungnahmen der DGOU und der ANOA vom 07.10.20.