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Letzte Chance zur Rettung der Krankenhausreform

Private Krankenhäuser in Niedersachsen appellieren in offenem Brief an Ministerpräsident Weil - KHVVG ist in der jetzigen Version nicht geeignet, die existenziellen Probleme der Krankenhäuser zu lösen

Hannover. Der Verband der Privatkliniken in Niedersachsen und Bremen (VdPkN), der sich für die Interessen von niedersächsischen Akutkliniken in privater Trägerschaft einsetzt, appelliert in einem offenen Brief an Niedersachsens Ministerpräsidenten und Bundesratsmitglied Stephan Weil, hinsichtlich des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) in der Bundesratssitzung am Freitag dafür zu stimmen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.

Denn durch die fehlende Finanzierung der Betriebskosten seien in Niedersachsen laut Niedersächsischer Krankenhausgesellschaft inzwischen neun von zehn Kliniken in ihrer Existenz bedroht, so der VdPkN. Ursächlich sei hierfür insbesondere der bisher fehlende finanzielle Ausgleich der erheblichen inflationsbedingten Kostensteigerungen für die Jahre 2022 und 2023 sowie 2024.

Auch im KHVVG sei bisher kein Ausgleich der Inflationsbelastungen dieser Jahre vorgesehen. Hinzu komme, dass die Tariflöhne für die Mitarbeitenden in den Krankenhäusern deutlich über dem Veränderungswert für den Landesbasisfallwert 2024 lägen und der vom Bund versprochene vollständige Tarifausgleich nicht vollumfänglich in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sei. Diese finanzielle „Brücke“ benötigten die Krankenhäuser jedoch dringend, bis die Reform greife.

Ohne einen solchen Inflationsausgleich wird es laut VdPkN mit oder ohne das KHVVG einen Abbau von Klinikstandorten mit der „Brechstange eines kalten und kaum planbaren Strukturwandels“ geben: Viele Krankenhäuser in ländlichen Regionen würden in die Insolvenz getrieben, müssten schließen oder ihre Kapazitäten abbauen, obwohl sie für die Versorgung der Bevölkerung dringend gebraucht würden. „Bei den privaten Trägern betrifft es besonders diejenigen, die in der Vergangenheit nicht selten notleidende Kliniken in der Fläche insbesondere aus kommunalen Trägerschaften übernommen hatten“, so der Vorsitzende des VdPkN Dr. Hans-Heinrich Aldag. Und weiter: „Alle Krankenhäuser - kommunale, freigemeinnützige und private - benötigen eine zukunftsfähige Finanzierung der Betriebskosten.“

Daher sieht der Verband der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen zwar uneingeschränkt die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform, jedoch sei das KHVVG in der jetzigen Version nicht geeignet, die existenziellen Probleme der Krankenhäuser zu lösen. „Das KHVVG bedarf dringend einer Korrektur, um die niedersächsischen Krankenhäuser zu entlasten und mit gegebenenfalls kleinen Korrekturen die richtigen Anreize für eine gute Versorgung setzen zu können“, so Dr. Aldag.

Es sei existenziell für die Gesundheitsversorgung in Niedersachsen, das KHVVG dahingehend zu ändern, dass die überproportionalen Kostensteigerungen für 2022, 2023 und 2024 durch eine (nachträgliche) Basiserhöhung kompensiert würden.

„Diese Änderungen können nur noch Einzug in das KHVVG nehmen, wenn der Bundesrat sich in der Sitzung am 22. November dazu entscheidet, den Vermittlungsausschuss anzurufen“, so der VdPkN abschließend.

 

Der Verband der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen e. V. (VdPkN) vertritt seit über 60 Jahren die Interessen der niedersächsischen Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken in privater Trägerschaft. Im Verband sind 65 Kliniken mit über 14.600 Betten organisiert. Dazu zählen 38 Akutkliniken mit 6999 Betten. Der Verband setzt sich für eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken ein.

Kontakte für die Redaktion:

Ansprechpartnerin des Verbandes der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen:

Manuela Flacke

Stellvertretende Geschäftsführerin des Verbandes der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen e. V.

Franz-Lenz-Str. 14, 49084 Osnabrück

Tel.: 0541 – 33 56 633

E-Mail: flacke@vdpkn.de; info@vdpkn.de