MTA-Reform-Gesetz

Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)

Zeitplan: Verkündung am 03.03.2021, Inkrafttreten zum 01.01.2023

Inhalt: Grundlegende Reform der Ausbildungen der medizinisch-technischen Assistenzberufe; Einführung einer neuen Berufsbezeichnung „Medizinische/-r Technologe/-in“; Definition allgemeiner und spezieller Ausbildungsziele; Mindestanforderungen für Ausbildungsschulen, Lehrkräfte und Praxisbetreuer; Einführung einer Ausbildungsvergütung; Klarstellung, dass zur Finanzierung der Ausbildungskosten der Schulen eine Kooperationsvereinbarung mit Krankenhäusern ausreicht; Anpassung von Berufsanerkennungsvorschriften für Hebammen und weitere medizinische Fachberufe an die Berufsanerkennungsrichtlinie der EU; Ergänzung des Notfallsanitätergesetzes um heilkundliche Befugnisse.