Teilhabestärkungsgesetz

Zeitplan: 03.02.2021 Regierungsentwurf, 26.03.2021 1. Lesung Bundestag, 26.03.2021 1. Durchgang Bundesrat, Anhörung Ausschuss für Arbeit und Soziales im April, 22.04.2021 2./3. Lesung Bundestag, 28.05.2021 2. Durchgang Bundesrat

Inhalt: Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Relevante Regelungen für die medizinische Rehabilitation:

  • Digitale Gesundheitsanwendungen sollen in den Leistungskatalog der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgenommen werden. Dazu zählen Apps mit medizinischem Nutzen, die über die Funktion einer Kommunikationsplattform hinausgehen, positive Versorgungseffekte für die Patient:innen haben und in das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen wurden. Diese im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zur Anwendung kommenden digitalen Gesundheitsanwendungen sollen auch im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erbracht werden können (§ 42 Abs. 2 Nr. 6a SGB IX neu)
  • Die Erbringer von Teilhabeleistungen müssen geeignete Maßnahmen treffen, um Menschen mit (drohenden) Behinderungen wirksam vor Gewalt zu schützen

Alle Regelungsinhalte in der Übersicht:

  • Trägerbestimmung (SGB XII)
  • Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe (§ 99 SGB IX)
  • Gewaltenschutz und digitale Gesundheitsanwendungen (SGB IX)
  • Ausweitung des Budgets für Ausbildung (SGB IX)
  • Assistenzhunde (BGG)
  • Verbesserung bei der Wiedereingliederung in Arbeit (SGB II und III)