„Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“

Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“

Der Gesetzgeber hat mit dem § 11 SGB IX die Möglichkeit geschaffen, Modellvorhaben zur Stärkung der Reha durchzuführen. Ziel des Bundesprogramms ist es, durch die Erprobung innovativer Leistungen und innovativer organisatorischer Maßnahmen gemäß der Grundsätze „Prävention vor Reha“ und „Rehabilitation vor Rente“ neue Wege zu finden, die Erwerbsfähigkeit der Menschen besser als bisher zu erhalten oder wiederherzustellen.

Für die Umsetzung des Bundesprogramms durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt der Gesetzgeber bis 2026 Mittel in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro zur Verfügung. Nach einem ersten Förderaufruf im Jahr 2018 folgte im Mai 2020 der zweite. Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs wurden insgesamt 49 Projektanträge eingereicht. Darunter sind wieder viele innovative Projekte zur Förderung einer frühzeitigen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Rehabilitation. Die Projekte aus dem ersten Förderaufruf werden in der Broschüre des BMAS „Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!“ vorgestellt.

Der BDPK, der die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) im rehapro-Beirat vertritt, hat sich im März 2021 im Rahmen der Beiratsabstimmung erfolgreich für die Förderung aller eingereichter Projekte eingesetzt. Das BMAS entscheidet nun auf Grundlage der erarbeiteten Förderempfehlungen, welche Projekte in die zuwendungsrechtliche und vertiefte inhaltliche Prüfung kommen und erteilt nach erfolgter Prüfung die rechtsverbindlichen Förderbescheide. Ab dem 01.11.2021 sollen die Projekte dann starten.