Gültigkeit QM-Zertifikate in der Corona-Pandemie

Um Reha-Einrichtungen in der Corona-Pandemie von weniger dringlichen Verwaltungsaufgaben zu entlasten, hatten die Reha-Träger im März 2020 beschlossen, die Gültigkeit aller Zertifikate des internen Qualitätsmanagements vorerst bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Alle Zertifizierungsaudits konnten bis zu diesem Datum ausgesetzt werden. Aufgrund der im Jahr 2021 andauernden pandemischen Situation wurden im Dezember 2020 und im März 2021 noch weitere Verlängerungen der Zertifikatsgültigkeit zuerst bis zum 31.03.2021 und dann bis zum 30.06.2021 beschlossen. Das IQMG als Herausgebende Stelle der IQMP-Verfahren IQMP-Reha und IQMP kompakt hatte sich kontinuierlich dafür eingesetzt, die Zertifikatsgültigkeit entsprechend der Dauer der Pandemie zu verlängern.

Akkreditierungspflicht interner QM-Verfahren

Seit dem Frühjahr 2020 stellt die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Berechtigung der von den Herausgebenden Stellen und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zugelassenen Zertifizierungsgesellschaften infrage, die Verfahren des internen Qualitätsmanagements nach § 37 SGB IX ohne Akkreditierung bei der DAkkS zu zertifizieren. Die DAkkS stellt damit das Mandat und den gesetzlichen Auftrag an die Reha-Träger und die BAR infrage und bestreitet deren Berechtigung, inhaltliche Vorgaben und Verfahren für das rehaspezifische interne QM zu formulieren und durchzusetzen. Das IQMG hat das Vorgehen der DAkkS vehement kritisiert, da mit der Akkreditierungspflicht für die von der BAR anerkannten QM-Verfahren keine Qualitätsverbesserung, aber höhere Kosten für die Zertifizierer und letztlich auch die Kliniken verbunden sind. Die Herausgebenden Stellen interner QM-Verfahren hatten sich daraufhin zu einer Task-Force zusammengeschlossen, um gegen die Aktivitäten der DAkkS vorzugehen. Das BMAS, das BMG und die BAR sind in die Gespräche ebenfalls eingebunden. Im Oktober 2020 wurde aus dem Kreis der Gesprächsteilnehmenden eine Arbeitsgruppe gegründet, die bis zum 30.04.2021 ein einheitliches Verständnis der strittigen Rechtsfragen erzielen soll.  Die Bemühungen blieben bislang jedoch erfolglos. Aktuell  verhandelt die Arbeitsgruppe eine Verfahrensabsprache mit der DAkkS für die Übergangszeit, bis eine klare Rechtsauffassung gefunden wird. Das IQMG setzt sich in den Verhandlungen dafür ein, dass den Kliniken keine Nachteile entstehen und praktikable Lösungen mit einer ausreichenden Übergangsfrist vereinbart werden.  

Weiterentwicklung IQMP-kompakt-Verfahren

Das IQMG überarbeitet gemeinsam mit den Kliniken das IQMP-kompakt-Verfahren. Ziel ist, das von der BAR anerkannte und in mehr als neunzig Kliniken etablierte interne QM-Verfahren noch anwenderfreundlicher und praxisnäher zu gestalten. Der Fokus der inhaltlichen Weiterentwicklung liegt dabei auf der Ergebnis- und Patient:innenorientierung im Verfahren. Dafür werden die einzelnen Kriterien im Rahmen von Anwender-Workshops diskutiert, das Verfahren von unnötigen Formalismen befreit und bezüglich der Darstellung der Behandlungsergebnisse und der Patient:innensicherheit optimiert. Ein erstes digitales Brainstorming mit den IQMP-Anwendern fand am 15. April 2021 statt, ein Präsenz-Workshop ist für Herbst 2021 geplant.