Leistungsgerechte Vergütung

Leistungsgerechte Vergütung in der Reha

Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der stationären Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ im Auftrag der AG MedReha belegt anhand von Modellrechnungen die Kostenveränderungen für Rehabilitationskliniken für das Jahr 2021. Mit statistischen Daten und möglichst belastbaren Prognosen legen die Gutachter die Konsequenzen der erwarteten externen Kostenentwicklung auf die betriebswirtschaftliche Situation der Einrichtungen dar. Um die Prognosesicherheit der quantitativen Auswirkungen getroffener Annahmen zu erhöhen, werden minimale und maximale Veränderungsraten der einzelnen Positionen berechnet. Der errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2021 zeigt im Vergleich zu 2020 Steigerungsraten zwischen 2,24 und 2,87 Prozent. Der Prognosekorridor bildet die Steigerungsraten für den reinen Betrieb der Rehabilitationseinrichtungen ab, um die Kostensteigerungen des Jahres 2021 im Durchschnitt zu refinanzieren. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Rehabilitationseinrichtungen zu diesen Steigerungsraten addiert werden.

Das vorliegende Gutachten versucht bewusst die pandemiebedingten Sonderthemen von der Entwicklung dieser externen Preiseinflüsse auf die Aufwandspositionen zu trennen und führt die in der Zeitreihe seit 2006 entwickelte Kalkulationssystematik unter ceteris-paribus-Bedingungen weiter fort. Daher wurde an verschiedenen Stellen auf andere Gutachten und Stellungnahmen zum Thema Corona und Rehabilitation verwiesen, und es wurden Beispiele für Mehraufwände aufgelistet. Die ökonomischen Effekte aus diesem Komplex finden sich nicht in der hier vorliegenden Modellrechnung. Sie sind aber entscheidend für den Fortbestand der Rehabilitation in Deutschland und sollten daher zwingend in der Vergütungssituation der Rehabilitationskliniken durch die Zahlung eines für die Dauer der Pandemie befristeten leistungsbezogenen Corona-Zuschlags zusätzlich Berücksichtigung finden.

Das Gutachten wurde wie in den Jahren zuvor den Rehabilitationsträgern zur Verfügung gestellt und der DRV Bund in einem persönlichen Gespräch am 09.11.2020 vorgestellt.