Tarif und Personal

Der BDPK-Fachausschuss Tarif- und Personalfragen tauscht sich regelmäßig zur aktuellen Tarifsituation in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationskliniken aus. Besondere Themenschwerpunkte im letzten Berichtszeitraum waren u.a. die Corona-Pflegeprämie, Probleme mit den Pflegepersonalvorgaben und der Umsetzung von Entschädigungsansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz sowie die Vereinbarung eines Corona-Zuschlags für Rehabilitationskliniken (s. Kapitel Rehabilitation).

Corona-Prämie für Mitarbeiter:innen

Mit Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) am 29.10.2020 wurde mit dem neuen § 26a KHG erstmals eine Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie („Corona-Prämie“) eingeführt. Das Gesamtvolumen beträgt 100 Mio. Euro. Anspruch auf diese Sonderleistungen haben zugelassene Krankenhäuser, die im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Mai 2020 durch die voll- oder teilstationäre Behandlung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Patient:innen besonders belastet waren. Die Auswahl der Prämienempfänger:innen sowie die Bemessung der individuellen Prämienhöhe oblag dem Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ermittelte die anspruchsberechtigten Krankenhäuser. Sie wurden mit dem entsprechenden Prämienvolumen auf der InEK-Website veröffentlicht.

Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz), wurde die Corona-Pflegeprämie für Krankenhausbeschäftigte für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 450 Mio. Euro im Frühjahr 2021 neu aufgesetzt (§ 26d KHG). Auch bei der Umsetzung dieser Prämie war eine Vereinbarung mit der betrieblichen Interessenvertretung Voraussetzung. Neu im Vergleich zur Corona-Prämie des KHZG hinzugekommen ist das Kriterium beatmeter Covid-Patient:innen: 150 Mio. Euro wurden unter Mitarbeiter:innen anspruchsberechtigter Krankenhäuser verteilt, die mehr als 48 Stunden mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patient:innen beatmet haben.

Aus Sicht des BDPK ist eine Begrenzung der Pflegeprämien auf Pflegekräfte in Krankenhäusern, die Corona-infizierte Patient:innen behandelt haben, nicht sachgerecht. Damit wird die Anerkennung der Arbeit auf bestimmte Berufsgruppen und Einrichtungen begrenzt. Mitarbeiter:innen in Reha-Einrichtungen, die als Ersatzkrankenhaus zur Verfügung standen, haben ebenfalls zur Bewältigung der Krise beigetragen, erhalten aber keinen Bonus. Diese Gerechtigkeitslücke zeigte sich dann auch in der praktischen Umsetzung. Teilweise verweigerten Betriebsräte die Auswahl der Beschäftigten, die eine Prämie erhalten sollten.

KlinikRente

Das KlinikRente Versorgungswerk konnte trotz der Corona-Pandemie ein stabiles Wachstum verzeichnen. Im Berichtszeitraum haben sich rund 14.300 Menschen und 360 Unternehmen im Gesundheitswesen für die Lösungen von KlinikRente entschieden. Damit stieg die Anzahl der Mitgliedsunternehmen auf rund 4.700. Gerade in dem für Versorgungswerke schwierigen Umfeld wechseln immer mehr Unternehmen zur KlinikRente. Das auf Initiative des BDPK gegründete Versorgungswerk entwickelt sich so zum Standard für das gesamte Gesundheitswesen.

Starker Trend zur Online-Beratung

Auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie besteht der Bedarf nach Beratung und Information – KlinikRente setzt deshalb gemeinsam mit seinen Vertriebspartnern verstärkt auf Online-Beratung. Dies bietet für Beschäftigte und Arbeitgeber einige Vorteile: Der Aufwand für Krankenhäuser und Kliniken reduziert sich, da die Informationstermine hierbei nicht in die  betrieblichen Abläufe eingreifen. Die Beschäftigten können Termine flexibler auch von zu Hause aus wahrnehmen und sind nicht mehr an die Örtlichkeiten des Arbeitgebers gebunden. Außerdem bietet die virtuelle Beratung eine stressfreie Atmosphäre, nimmt Beschäftigten potenzielle Ängste und macht eine gemeinsame Beratung mit dem Partner oder der Partnerin ohne Probleme möglich.

Einkommenssicherung weiterhin im Trend

Das Interesse an der Einkommenssicherung von KlinikRente ist im Jahr 2020 mit 6.800 Neuverträgen weiter angestiegen. Zu dieser positiven Entwicklung trägt unter anderem die Wahlmöglichkeit zwischen der klassischen Berufsunfähigkeitsabsicherung (KlinikRente.BU) und der Grundfähigkeitsabsicherung (KlinikRente.Vitalschutz) bei. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet gerade für Beschäftigte im Gesundheitswesen einen einfacheren Zugang zu einer Absicherung der Arbeitskraft.

Kooperation mit MetallRente: KlinikRente im MetallPensionsfonds

Vor dem Hintergrund des anhaltenden Niedrigzinsumfelds bietet auch das KlinikRente Versorgungswerk kapitalmarktnahe und damit chancenreichere Angebote zum Aufbau guter zusätzlicher Betriebsrenten an. Deshalb hat sich das Versorgungswerk entschieden, ab 2021 sein Portfolio um den Durchführungsweg Pensionsfonds zu erweitern. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit dem größten deutschen Versorgungswerk MetallRente innerhalb des MetallPensionsfonds. „Unter dem Namen KlinikRente im MetallPensionsfonds können ab sofort auch Beschäftigte im Gesundheitswesen den MetallPensionsfonds für die betriebliche Altersvorsorge nutzen“, so Hubertus Mund, Geschäftsführer von KlinikRente.

Verlässlicher Partner in schwierigen Zeiten

Die andauernde Corona-Pandemie verunsichert viele Menschen in bisher nicht gekanntem Ausmaß. KlinikRente wird ebenso wie andere große Branchenversorgungswerke von starken Konsortialgesellschaften getragen, die auch für die aktuell schwierige Situation eine starke Basis bilden. Das Versorgungswerk hat eine gute Ausgangslage, Partner mit hohen Reserven und sehr guter Finanzstärke sowie ein breit gestreutes Anlageportfolio.

Auch in dieser schwierigen Situation steht KlinikRente den Unternehmen der Gesundheitswirtschaft und deren Beschäftigten mit Verlässlichkeit und hoher Stabilität zur Seite. Weitere Informationen unter www.klinikrente.de