Im Berichtsjahr 2020/2021 hat die Corona-Pandemie alles überlagert. Die Regierungen in Bund und Ländern, die Gesundheitspolitiker, die Ministerien haben mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen alles erdenklich Mögliche dafür getan, um zum einen die Versorgung der Patient:innen zu gewährleisten und auf der anderen Seite den Fortbestand der Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu sichern. Unser leistungsbezogenes Vergütungssystem traf die Kliniken pandemiebedingt mit voller Wucht:  der massive Rückgang der zu behandelnden Patienten:innen hatte enorme wirtschaftliche Folgen.

Auch die Krankenkassen und die Rehabilitationsträger wurden durch Corona aus den üblichen Denkmustern gerissen. Das Prinzip „Geld folgt der Leistung“ war von heute auf morgen infrage gestellt. Die Versicherer stehen in der Verantwortung, für den Erhalt von Kliniken zu sorgen, selbst wenn sie deutlich weniger Leistungen für ihre Versicherten erbracht haben. Der Gesetzgeber hat die Leistungsträger gegen ihre Überzeugungen dazu verpflichtet, finanziell für den Fortbestand der Kliniken und Gesundheitseinrichtungen zu sorgen.

Gerade den Kliniken in privater Trägerschaft wurde zu Beginn der Pandemie von Gesundheitspolitikern und Funktionären eine besondere Skepsis entgegengebracht. Sehr zu Unrecht, wie es sich im Laufe des Pandemiejahres in erster, zweiter und dritter Welle gezeigt hat. Hand in Hand haben vor allem die Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken unabhängig von ihrer Versorgungsstufe und der Trägerschaft regional eng und solidarisch zusammengearbeitet. Gemeinsam und gut vernetzt haben sie für ein optimales Intensivbettenmanagement gesorgt, um besondere Spitzen und Überforderungen des Personals möglichst zu vermeiden.

Zum Image privater Kliniken machte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des BDPK Anfang des Jahres 2021 eine repräsentative Bevölkerungsstichprobe. Das Ergebnis sieht anders aus, als es so mancher Kritiker privater Kliniken gerne gehabt hätte: 88 Prozent aller Bundesbürger:innen, die in den letzten fünf Jahren in einem Krankenhaus behandelt wurden, sind mit der Behandlung zufrieden bzw. sehr zufrieden. Bei den Kliniken in privater Trägerschaft fiel die Zufriedenheit mit 93 % sogar noch höher aus. Ganz besonders wichtig ist den Patient:innen für die Wahl des Krankenhauses die Qualifikation und die medizinische Expertise der Klinik. Der Aspekt der Trägerschaft hingegen spielt für die Patient:innen nur eine untergeordnete Rolle. Dies ist ein starkes Zeichen für ein wettbewerblich ausgerichtetes Krankenhauswesen. Die Patient:innen machen sich ihr eigenes Bild über die Qualität eines Krankenhauses und wählen bewusst.  Das Thema Qualität der medizinischen Versorgung steht für die Patient:innen und die Bürger:innen nach wie vor im Zentrum guter Gesundheitspolitik.

Die Wahlfreiheit zwischen Behandlungsangeboten gilt es also zu erhalten, wenn man Gesundheitspolitik im Sinne der Bevölkerung machen möchte. Auf diese und weitere Punkte geht der BDPK in seinen im Mai 2021 veröffentlichten Positionen für die Bundestagswahl ein.

Wir freuen uns auf einen lebendigen Diskurs in der neuen Legislaturperiode und wünschen viel Spaß bei der Lektüre unseres Geschäftsberichts.