Kolumne von Thomas Bublitz
Auf den Punkt gebracht
„Lassen Sie uns gemeinsam diskutieren, welche notwendigen Schritte die Bundesregierung machen soll, um das KHVVG erfolgreich umzusetzen.“ Dieses Angebot machten die beiden Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner, CDU/CSU und Dr. Christos Pantazis, SPD beim BDPK-Bundeskongress 2025 und deuten damit erstmals seit der Amtszeit von Ex-Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein neues Gesprächsklima an.

Die Antwort gaben die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken und der nordrhein-westfälische Staatssekretär Matthias Heidmeier: Zentraler Punkt ist, dass die Krankenhausplanung Länderaufgabe bleiben muss und dass das, was geplant wird, auch bezahlt werden muss. Die Bundesländer bleiben dafür verantwortlich, die Versorgung in den Ländern sicherzustellen. Die von der letzten Bundesregierung vorgenomme Verlagerung der Letztverantwortung auf die Bundesebene kann nicht funktionieren. Die Entscheidungen des Leistungsgruppenausschusses auf Bundesebene dürfen nicht mit dem im KHVVG verankerten Finanzierungsausschluss die Planungsentscheidungen der Bundesländer überlagern.
Daraus folgt, dass die Länder auch die Möglichkeit zurückerhalten, die Definitionen für Fachkrankenhäuser und belegärztliche Abteilungen an Krankenhäusern gemäß des Versorgungsbedarfes im Bundesland anpassen zu können. Der über die Soforttransformationskosten vorgesehene Inflationsausgleich muss alle Krankenhäuser gleichermaßen entlasten. Nicht nur die DRG-Abrechner, sondern auch die Psychiatrien, die „Besonderen Einrichtungen“ und die Abrechner der klinikindividuellen E 3-Entgelte. Sie alle haben keine über dem Veränderungswert liegenden Preisanpassungen erreichen können und waren so vom überproportionalen Preisanstieg während der Inflation betroffen. Gestrichen werden muss auch die Vorhaltepauschale in ihrer jetzigen Ausgestaltung. Sie stellt weiterhin auf Fallzahlen ab und führt damit zu weiteren Fehlanreizen durch den 20-prozentigen Korridor nach oben und nach unten. In einer ausgedünnten Krankenhauslandschaft mit weniger Versorgungangeboten wird dies zwangsläufig zur Wartezeiten für die Patient:innen führen.
Dann wäre da noch die von Dr. Christos Pantazis beschriebene rote Linie: Im KHVVG dürfen bei der Qualität der medizinischen Behandlung keine Kompromisse gemacht werden. Zustimmung unsererseits! Das heißt aber auch, dass gestrichen werden muss, was keinen evidenten Qualitätsbezug hat. Daraufhin müssen die Pflegepersonalvorgaben auf den Prüfstand. Den Fehler der Einführung eines ärztlichen Personalbemessungsinstrumentes sollten wir nicht machen. Andernfalls rücken wichtige gesundheitspolitische Ziele wie Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Bürokratieabbau in unerreichbare Ferne. Schließlich sollten wir auch endlich die Ergebnisqualität messen und auswerten. Genug Stoff für eine gute Legislaturperiode.