Bertelsmann-Stiftung zur Reform der Notfallversorgung
Expertinnen und Experten verschiedener Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen, darunter auch BDPK-Vizepräsident Thomas Lemke, haben auf Initiative der Bertelsmann-Stiftung Lösungsoptionen für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Mit ihren Vorschlägen sollen die Brüche an den Schnittstellen der Versorgung überwunden und eine intersektorale Notfallversorgung erreicht werden. Das hierzu herausgegebene Papier können Sie hier herunterladen.
Der Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte mit einem ausführlichen Gutachtem im Jahr 2018 die Defizite der bestehenden Notfallstrukturen dargelegt: .Unnötige Kosten sowie Qualitäts- und Zeitverluste in der Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst, ärztlichem Bereitschaftsdienst und den Notaufnahmen der Kliniken. Darunter leiden die Patientensicherheit und die Zuverlässigkeit der Versorgung. Fehlgeleitete Patientenströme von rund 30 Prozent führen zu einer unnötigen Belastung der Klinikkapazitäten.
Mehrere Reformversuche sind fehlgeschlagen
Zwei Gesetzesentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit aus den Jahren 2019 und 2020 waren nach Gesprächen mit den Ländern und Leistungserbringern gescheitert. Die unterschiedlichen Interessenlagen der Beteiligten konnten im Vorfeld nicht auf einen Nenner gebracht werden. Vor diesem Hintergrund schlagen die Expertinnen und Experten des Bertelsmann-Panels jetzt vor, eine grundsätzliche rechtliche Neuausrichtung für die Rettungsdienste zunächst zurückzustellen. Stattdessen soll über einen Prozess der Annäherung und Abstimmung im Schnittstellenmanagement ein neues gemeinsames Grundverständnis in der Notfallversorgung entwickelt werden. Eine rechtliche Bereinigung der unbefriedigenden Situation bleibt jedoch Ziel des Prozesses.Kernpunkte sind:
Weitere Kernpunkte des Papiers:
- Die Zugangsmöglichkeiten für Notfallpatientinnen und -patienten bleiben unverändert. Gleiches gilt für die grundlegenden Kompetenzen der beteiligten Dienste in der Notfallversorgung.
- Es erfolgt eine Vereinheitlichung der Systeme und Prozeduren zur (Erst-)Einschätzung der Dringlichkeit und zur Weiterleitung des Notfalls in die jeweils beste Versorgungsform.
- Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Nur solche Patientinnen und Patienten werden in ein Krankenhaus gebracht, die nach professioneller Einschätzung nicht (mehr) ambulant versorgt werden können.