Qualität im Krankenhaus

Qualität, Hygiene und Patientensicherheit haben für die Krankenhäuser in privater Trägerschaft höchsten Stellenwert. Deshalb tritt der Verband der Privatkliniken dafür ein, Krankenhausqualität mehrdimensional zu messen, zu vergleichen und zu verbessern. Dazu müssen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätsparameter herangezogen, verglichen und veröffentlicht werden. Die derzeitige Praxis, Qualität vor allem durch die Vorgabe von Strukturqualitätsmerkmalen in Form von Personaluntergrenzen, Mindestmengen, Abteilungsstrukturen (bspw. für Krankenhäuser, die Notaufnahmen betreiben) zu definieren, wird dem Ziel wirklicher Qualitätsverbesserung nicht gerecht.

Qualitätsverträge

Qualitätsverträge nach § 110a SGB V sollen es Krankenkassen oder Zusammenschlüssen von Krankenkassen ermöglichen, mit Krankenhäusern Verträge zur Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung zu schließen.

Qualitätszuschläge und -abschläge

Mit dem KHSG war der G-BA beauftragt worden, bis zum 31. Dezember 2017 einen Katalog von Leistungen oder Leistungsbereichen zu beschließen, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung mit Zu- und Abschlägen eignen.

Planungsrelevante Qualitätsindikatoren

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es das Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren als Instrument der stationären Qualitätssicherung. Bundesländer können dadurch bei der Krankenhausplanung ergebnisorientierter die Qualität der medizinischen Versorgung einer Klinik mitberücksichtigen.

Mindestmengen

Im Jahr 2018 nahm der G-BA Beratungen über die Erhöhung und Einführung von Mindestmengen in verschiedenen Leistungsbereichen auf. Auswertungen werden teilweise erst im Spätsommer/Herbst 2019 erwartet. Im Anschluss können die inhaltlichen Beratungen zur Festlegung der betreffenden Mindestmengen sowie ggf. ihrer Höhe im G-BA erfolgen.

Innovationsfonds

Der Innovationsfonds ist 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden. Sein Ziel ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland sowie die Förderung innovativer, insbesondere sektorenübergreifender Versorgungsformen und die patientennahe Versorgungsforschung.