Innovationsfonds

Der Innovationsfonds ist 2015 mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden. Sein Ziel ist die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland sowie die Förderung innovativer, insbesondere sektorenübergreifender Versorgungsformen und die patientennahe Versorgungsforschung.

Der beim G-BA eingerichtete Innovationsausschuss legt die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest, führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.

In den Jahren 2016 bis 2018 erfolgten acht Förderbekanntmachungen im Bereich „Neue Versorgungs formen“ und 14 im Bereich „Versorgungsforschung“. Bisher wurden gefördert: 119 Projekte (von insgesamt 389 Projektanträgen) im Bereich „Neue Versorgungsformen“ mit insgesamt 611 Millionen Euro sowie 171 Projekte (von insgesamt 529 Projektanträgen) im Bereich „Versorgungsforschung“ mit insgesamt 209,8 Millionen Euro. In den Jahren 2016 bis 2019 steht jährlich eine Fördersumme in Höhe von 300 Millionen Euro zur Verfügung, jeweils 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung und Fortsetzung des Innovationsfonds über das Jahr 2019 hinaus mit einem Volumen von 200 Millionen Euro jährlich vereinbart worden. Erfolgreiche Versorgungsansätze sollen künftig zügig in die Regelversorgung überführt werden. Für die Fortsetzung des Innovationsfonds und ggf. Maßnahmen zu dessen Weiterentwicklung ist eine Anpassung der Rechtsgrundlagen im Jahr 2019 erforderlich. Bereits gesetzlich verankert ist die wissenschaftliche Auswertung des Innovationsfonds mit Blick auf dessen Eignung zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung. Das BMG wird dem Deutschen Bundestag bis zum 31. März 2019 einen Zwischenbericht und bis zum 31. März 2021 einen abschließenden Bericht über das Ergebnis der wissenschaftlichen Auswertung vorlegen.

Der BDPK befürwortet die Förderung innovativer Projekte, die der unmittelbaren Patientenversorgung dienen und begrüßt die Verlängerung des Innovationsfonds über das Jahr 2019 hinaus. Die Zahl der eingegangenen Projektanträge zeigt, dass bei Leistungserbringern und Leistungsträgern ein erhebliches Interesse an der Umsetzung und Förderung von Innovationen besteht. Im Fachausschuss Krankenhäuser findet regelmäßig ein Austausch zu möglichen Projekten und Kooperationen statt. Leider fehlt es dem Entscheidungsprozess bei der Vergabe an Transparenz. So ist das Votum des Expertenbeirats, der bei jedem Projektantrag eine Empfehlung für die Förderentscheidung abgibt und auf dessen Grundlage der Innovationsausschuss entscheidet, geheim. Weicht der Innovationsausschuss vom Votum des Expertenbeirats ab, muss er dies schriftlich begründen, doch werden weder die Meinung der Experten noch die schriftliche Begründung des Innovationsausschusses veröffentlicht.