Mindestmengen

Im Jahr 2018 nahm der G-BA Beratungen über die Erhöhung und Einführung von Mindestmengen in verschiedenen Leistungsbereichen auf. Auswertungen werden teilweise erst im Spätsommer/Herbst 2019 erwartet. Im Anschluss können die inhaltlichen Beratungen zur Festlegung der betreffenden Mindestmengen sowie ggf. ihrer Höhe im G-BA erfolgen.

Die beratenen Leistungsbereiche sind:

  • Lebertransplantation
  • Brust- und Lungenkrebs
  • Stammzelltransplantationen
  • Herztransplantationen
  • Kniegelenk Totalendoprothesen
  • Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250g

Vom G-BA vorgegebene Mindestmengenregelungen für besonders komplexe und risikobehaftete Krankenhausleistungen sind dort sinnvoll, wo sie zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Sie dürfen aber nicht zu Strukturbereinigungszwecken missbraucht werden und Krankenhäuser von der Versorgung ausschließen, die trotz Unterschreitens der Mindestmenge hervorragende Qualität erbringen. Dies gilt besonders in solchen Fällen, in denen diese Häuser zur Sicherstellung der Versorgung, vor allem im ländlichen Raum, gebraucht werden.