Finanzierung

Sachgerechte Vergütung und sichere Finanzierung der Investionen! Die Krankenhausfinanzierung ist ein wichtiges Arbeitsfeld für den BDPK, denn die hohe Behandlungsqualität kann nur erhalten und verbessert werden, wenn die finanzielle Ausstattung der Kliniken stimmt.

Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser

Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser ist angespannt. Der Anteil der Krankenhäuser mit einem Jahresüberschuss lag nach Ergebnissen des DKI-Krankenhausbarometers 2017 bei 59,5 Prozent. Der Anteil der Häuser mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis lag bei 11 Prozent. Rund ein Drittel der Allgemeinkrankenhäuser hat im Jahr 2017 Verluste geschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ergebnisse damit nahezu unverändert geblieben.

Die Befragung nach Zukunftserwartungen zeigt, dass viele Krankenhäuser von einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation ausgehen. Nur gut ein Sechstel der Häuser (18 Prozent) erwartet eine Verbesserung, während 37 Prozent der Krankenhäuser von einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation ausgehen. Die übrigen Krankenhäuser (45 Prozent) gehen von einer konstanten Entwicklung aus.

Investitionsfinanzierung

Eine hochwertige patientenorientierte Krankenhausbehandlung ist nur mit zeitgerechter apparativer und baulicher Ausstattung möglich und erfordert beständige sowie hohe Investitionen in die Infrastruktur. Seit Jahren werden die Länder dieser Verantwortung nicht mehr gerecht.

Jährlich haben Krankenhäuser einen Investitionsbedarf in Höhe von über 6,5 Milliarden Euro. Den notwendigen Investitionen steht eine Investitionsförderung der Länder in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro gegenüber. Die auf Ländermitteln basierende Investitionsquote deutscher Krankenhäuser beträgt gegenwärtig nur rund 3,9 Prozent, während die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote bei 20 Prozent liegt. Jährlich besteht eine Investitionskostenlücke von rund 3,7 Milliarden Euro. Der BDPK fordert, dass die Bundesländer ihre Verantwortung in der Investitionsfinanzierung endlich übernehmen. Dafür muss in jedem Land das vom InEK berechnete landesspezifische Investitionsvolumen erreicht werden. Andernfalls werden Krankenhäuser weiterhin gezwungen sein, Mängelverwaltung zu praktizieren. Für ihre Investitionsfähigkeit werden sie beispielsweise bei Sach- und Betriebskosten in den Bereichen Personal und Medizinprodukte auch widersinnige Einsparungen realisieren.

Wenn Bundesländer ihre Verantwortung nicht übernehmen, ist aus Sicht des BDPK eine bundesweite Initiative dafür erforderlich. Ein denkbarer Ansatz: Die Investitionsmittel für die Krankenhäuser werden in gleichen Teilen vom Land, von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie vom Bund zur Verfügung gestellt. In eine auskömmliche Investitionsfinanzierung müssen auch die zusätzlichen Mehrkosten einer Digitalisierungsoffensive im Krankenhaus eingerechnet werden.