Struktur & Sektoren

Die Debatte über den Umbau der Krankenhauslandschaft ist im vollen Gange. Doch nicht jeder Vorschlag ist hilfreich und zielführend. Der BDPK nimmt Stellung zu aktuellen Vorlagen und Entwicklungen.

Zwischenfazit zur Gesetzgebung

Die gesundheitspolitische Gesetzgebung der Bundesregierung für den Krankenhausbereich ist so komplex und zum Teil auch widersprüchlich, dass die Wirkungen der relevanten Passagen für die Zukunft der Krankenhäuser kaum kalkulierbar sind. Während die Krankenhäuser bislang konsequent zu wirtschaftlichem Handeln angehalten wurden, ändert sich dies gerade grundlegend.

Neuregelungen PpSG

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) will der Gesetzgeber die Personalausstattung in Krankenhäusern verbessern und Pflegekräfte entlasten. Das Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten.

Terminservicestellengesetz

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll sichergestellt werden, dass auch gesetzlich Versicherte schnellere Arzttermine bekommen. Aufgaben der Terminservicestellen sollen erweitert und niedergelassene Ärzte verpflichtet werden, mehr Sprechstunden anzubieten.

Fixkostendegressionsabschlag und Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation

Zuletzt hat der BDPK zum TSVG den dringenden Weiterentwicklungsbedarf beim Fixkostendegressionsabschlag (FDA) für Leistungen der Neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation formuliert. Krankenhausleistungen, die nach Schlaganfällen, Hirnblutungen und Gehirnoperationen notwendig sind, sollten vom FDA ausgenommen werden.

Notfallversorgung

Weiterentwicklung der ambulanten und stationären Notfallversorgung

Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten hatte der Gesetzgeber die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen beschlossen (§ 137i SGB V). Nach schwierigen Verhandlungen mit der Selbstverwaltung wurden die Untergrenzen per Ministerialverordnung in Kraft gesetzt (Inkrafttreten 11. Oktober 2018).

Weiterentwicklung MDK

Im Jahr 2017 hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Auftrag der Krankenkassen insgesamt 2,3 Millionen Gutachten zu Krankenhausabrechnungen erstellt - 12,6 Prozent mehr als im Jahr 2016. Die Prüfquote stieg im Bundesdurchschnitt von 12,9 Prozent im Jahr 2016 auf 14,7 Prozent im Jahr 2017.

EU-Verordnung zu Arzneimittelfälschungen

Am 9. Februar 2019 trat die EU-Verordnung in Kraft. Diese sieht eine verpflichtende Sicherheitsüberprüfung aller im Krankenhaus eingesetzten Arzneimittelpackungen vor. Um die Fälschung von Medikamenten zu verhindern, kommt mit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung ein Verifizierungsprogramm mit standardisierten Sicherheitsmerkmalen auf Verpackungen zum Einsatz.