Gewinnorientierung

Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen dürfen (und müssen) Gewinne machen! Unserem sozial und marktwirtschaftlich verfassten Staatsprinzip zum Trotz wird in der Öffentlichkeit wiederholt kritisiert, dass auch in der Gesundheitswirtschaft – insbesondere von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen – Gewinne erwirtschaftet werden (müssen). Diese scheinbar moralische Empörung ist so wohlfeil wie heuchlerisch. Unberücksichtigt bleibt, dass weder die gesetzlich vorgesehene Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser noch die Finanzierung über die Reha-Vergütungssätze ausreicht, um die bauliche und medizin-technische Substanz der Einrichtungen zu erhalten. Deshalb müssen die Mittel für notwendige Investitionen in einem wachsenden Umfang selbst erwirtschaftet werden, häufig sogar über Kredite. Für diese Schulden müssen Zins und Tilgung gezahlt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die Einrichtungen entsprechende Überschüsse erwirtschaften. Trotzdem werden gerade private Einrichtungen gerne für ihre Wirtschaftlichkeit gescholten, während Kliniken in öffentlicher Trägerschaft beinahe gefeiert werden, wenn sie ein positives Jahresergebnis erreichen. Dabei gilt für alle gemeinsam: Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen, die unwirtschaftlich handeln und nachhaltig Verluste einfahren, können die notwendigen Investitionen nicht stemmen und könnten den Patienten vermutlich auch nicht die beste Behandlung bieten.