Subventionen

Fairer Ausgleich von Betriebskostendefiziten aus Steuer- und Beitragsmitteln! Die landläufig geübte Praxis, wonach die öffentliche Hand Krankenhäuser in eigener Trägerschaft aus Steuermitteln subventioniert, um systemische Betriebskostendefizite zu decken, verzerrt die Konkurrenzsituation vor allem zu Lasten von Kliniken in privater Trägerschaft erheblich. Das trifft grundsätzlich auch auf Krankenkassen und Rentenversicherungen zu, die defizitäre Rehabilitationseinrichtungen in eigener Trägerschaft aus Beitragsmitteln subventionieren. Auch Kliniken in kirchlicher Trägerschaft werden durch diese Praxis deutlich benachteiligt. Diese Praxis verletzt den Grundsatz einer diskriminierungsfreien, wettbewerblich orientierten, auf einheitlich hohe Qualitätsmaßstäbe ausgerichteten Gesundheitsversorgung. Das Privileg einer jederzeit aus Steuermitteln finanzierbaren Defizitdeckung ähnelt dem Tatbestand der Selbstbedienung und verzerrt den Wettbewerb in unfairer Weise.

Die Praxis öffentlicher Träger, negative Betriebsergebnisse ihrer Krankenhäuser aus Steuermitteln auszugleichen, ist für den BDPK seit Langem inakzeptabel. Der Bundesverband hatte sich aus diesem Grund gegen die Entscheidung des Landkreises Calw gewandt, den Kreiskliniken ein Defizit von 6 Millionen Euro sowie sämtliche zu erwartende Defizite in den Jahren 2013 bis 2016 auszugleichen.