Verantwortung

Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen sind (auch) Unternehmen: Der gesundheitspolitische und gesetzliche Anspruch ist es, dass Krankenhäuser und Rehakliniken eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben (vgl. § 1 KHG i.V.m. und §§ 111 SGB V, 19 SGB IX). Diesen Anspruch können aber nur qualitativ hochwertige, eigenverantwortlich wirtschaftende und anpassungsfähige Einrichtungen gewährleisten. Daher müssen Krankenhäuser und Rehakliniken unternehmerisch handeln. Nur so kann eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung für jedermann zu gesamtgesellschaftlich vertretbaren Kosten gewährleistet werden. Nur so können die Einrichtungen – unabhängig davon, ob in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft – zu sozial angemessenen Leistungsentgelten
beitragen.