Reha-Qualitätssicherung der DRV
Der BDPK begleitet die Qualitätssicherung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auf verschiedenen Wegen. In Arbeitsgruppen und dem halbjährlichen Erfahrungsaustausch mit den QS-Koordinatoren der Rentenversicherung informiert der Verband über Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung des Qualitätssicherungsverfahrens, bezieht Stellung zu geplanten Änderungen in den Qualitätssicherungsinstrumenten und weist auf Weiterentwicklungspotenziale hin.
Gemeinsame Schulungen zum Qualitätssicherungsverfahren der DRV und Vorträge auf Veranstaltungen des BDPK und des IQMG- Instituts für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen ergänzen die Zusammenarbeit zwischen der DRV und dem BDPK.
Qualitätsorientierte Belegung
Die stete Forderung des BDPK nach einem transparenten Qualitätswettbewerb in der Rehabilitation hat 2017 mit dem Beschluss des Bundesvorstandes der DRV Bund einen ersten Erfolg erzielt. Er führte zu einem diskriminierungsfreien Zulassungsverfahren und einem transparenten Vorgehen bei der Auswahl der Reha-Einrichtungen. Nach Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts und sozialmedizinischer Auswahlkriterien soll die Belegung von Reha-Einrichtungen zukünftig rentenversicherungsträgerübergreifend nach den Kriterien Qualität, Wartezeit, Preis und Entfernung erfolgen. Der Qualität kommt dabei ein besonderes Gewicht zu. Eine bundes- und trägerübergreifende Projektgruppe der Rentenversicherung hatte hierzu gemeinsam mit dem Expertenkreis Qualitätsmaßstab, unter Mitwirkung des BDPK, seit 2015 ein Konzept zur Berücksichtigung von Qualitätsindikatoren bei der Belegung von Reha-Einrichtungen erarbeitet.
Die einjährige Pilotphase der qualitätsorientierten Belegung startete im Januar 2019. Einbezogen sind alle stationären orthopädischen Fachabteilungen, die von der DRV Bund, der DRV Baden-Württemberg und der DRV Oldenburg-Bremen belegt werden. Sowohl die Steuerung der Heilverfahren als auch die der Anschlussrehabilitation (mit Ausnahme der AHB-Steuerung durch die DRV Bund) in der Indikation Orthopädie erfolgen im Jahr 2019 nach dem neuen System. Die qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl im Rahmen der
Machbarkeitsstudie läuft wie folgt ab:
1. Vorabprüfung des Wunsch- und Wahlrechts: Macht der Versicherte von seinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und sind die vorgetragenen Wünsche zur Wahl einer bestimmten Reha-Einrichtung berechtigt, wird der zuständige RV-Träger die entsprechende Reha-Einrichtung belegen.
2. Berücksichtigung sozialmedizinischer Auswahlkriterien: In die Auswahl gehen alle Reha-Einrichtungen ein, die die notwendigen Voraussetzungen (Haupt- und Nebendiagnosen, ggf. Sonderanforderungen) erfüllen.
3. Qualitätsorientierte Einrichtungsauswahl nach folgenden Kriterien:
• Qualität (Parameter Qualität, der sich aus den einrichtungsindividuellen QS-Ergebnissen zur Behandlungszufriedenheit, zum subjektiven Behandlungserfolg, zur Therapeutischen Versorgung (KTL) und den Reha-Therapiestandards (RTS) zusammensetzt)
• Wartezeit (über angepasste Dekadenmeldung ab Dezember 2018)
• Preis (Pflegesatz x mittlere Dauer der Reha-Maßnahme)
• Die individuelle Transportfähigkeit in Hinblick auf die Entfernung zum Wohnort soll in jedem Einzelfall von dem zuständigen RV-Träger berücksichtigt werden.
Geplant und mit den Leistungserbringerverbänden vereinbart war, dass die drei pilotierenden RV-Träger den Parameter Qualität mit einer 70-prozentigen Gewichtung, die Wartezeit mit einer 20-prozentigen und den Preis mit einer 10-prozentigen Gewichtung in der Einrichtungsauswahl berücksichtigen. Für Unverständnis und Verärgerung sorgte dann entsprechend die kurzfristige und intransparent kommunizierte Entscheidung der DRV Bund von diesem Beschluss abzuweichen. Aufgrund technischer Probleme bei der Umsetzung der qualitätsorientierten Belegungssteuerung hat sich die DRV Bund im Rahmen der Machbarkeitsstudie für die folgende Gewichtung entschieden: 30 Prozent Qualität, 25 Prozent Wartezeit, 15 Prozent Preis, 11 Prozent Entfernung, 19 Prozent fakultative Sonderanforderungen bzw. fakultative Nebendiagnosen. Die beiden Regionalträger behalten die vereinbarte Gewichtung bei. Der BDPK hat das Vorgehen der DRV Bund gemeinsam mit den anderen Leistungserbringerverbänden kritisiert und wird die weiteren Entwicklungen genau beobachten. Von der deutlichen Reduktion der Qualitätsbedeutung abgesehen, die den Grundgedanken einer qualitätsorientierten Belegung konterkariert, ist es zudem fraglich, auf welcher Grundlage eine aussagekräftige Auswertung der Machbarkeitsstudie erfolgen soll.
Statements aus dem BDPK-Vorstand
„Den Start des Pilotprojekts ‚QualitätsorientierteBelegung‘ begrüße ich sehr! Dass das Wunsch- und Wahlrecht der Patienten dabei an erster Stelle steht, finde ich sehr gut. Ob und wie sich im Einzelnen die Steuerung durch die qualitätsorientierte Belegung auf unsere Reha-Kliniken auswirken wird, bleibt abzuwarten. Je nachdem, was das Pilotprojekt für Erkenntnisse bringt, wäre es wichtig, zeitnah nach zu justieren.“
Dr. Ursula Becker, Geschäftsführende Gesellschafterin der Dr. Becker Klinikgruppe
„Allein, dass vonseiten der DRV Bund noch kurzfristig Änderungen in der Gewichtung der Auswahlkriterien vorgenommen wurden, bereitet mir mehr Sorgen, als dass ich zuversichtlich bin.“
Georg Freund, Geschäftsführender Gesellschafter Reha-Kliniken Küppelsmühle GmbH & Co. KG
Anforderungen an die Strukturqualität von Reha-Einrichtungen
Die Deutsche Rentenversicherung überarbeitet seit Frühjahr 2017 ihre Anforderungen an die Strukturqualität von Reha-Einrichtungen. Zum einen wird der Strukturerhebungsbogen präzisiert, weil die vergangene Strukturerhebung zum Teil keine validen Angaben er- bracht hatte. Zum anderen werden die Strukturanforderungen der DRV grundsätzlich auf einen Aktualisierungsbedarf hin überprüft. Trotz massiver Kritik der Leistungserbringerverbände verzichtete die DRV auf ein offizielles Stellungnahme-Verfahren und auf die direkte Einbeziehung der Leistungserbringerverbände in den Beratungs- und Entscheidungsprozess. Der BDPK hat daraufhin aus den Mitgliedseinrichtungen Rückmeldungen und Hinweise zu den aktuell bestehenden Strukturanforderungen eingeholt und schriftlich Stellung genommen. Grundsätzliche Kritik äußerte der BDPK gegenüber der Verwendung von Personalstellenplänen als ein primäres Qualitätskriterium und dem „100-Betten-Plan“ als Bezugsgröße zur Berechnung des Personalbedarfs. In der Stellungnahme wurde auch noch einmal auf die notwendige Harmonisierung der Qualitätssicherungsverfahren der Kostenträger Rentenversicherung und Krankenversicherung hingewiesen. Die DRV wurde auch aufgefordert, die Integration neuer Berufsbilder in den Personalstellenplan sowie innovative Delegationsmodelle insbesondere für ärztliche Tätigkeiten zu fördern, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Auch in den Spitzengesprächen mit Vertretern der DRV hat der BDPK seine Forderung nach Abschaffung unflexibler Personalstellenpläne und Weiterentwicklung der Ergebnisindikatoren nochmals bestärkt. Erste Erfolge spiegeln sich in Zugeständnissen seitens der DRV wider. Da die Qualitätssicherung mittels der Ergebnismessung von der DRV als noch nicht ausgereift bewertet wird, soll zwar vorerst an den Personalvorgaben festgehalten werden. Diese sollen laut DRV jedoch nur als Anhaltzahlen dienen, die von den Reha-Einrichtungen mit den Häuserbetreuern der Rentenversicherungsträger beraten und verhandelt werden können. Die Personalvorgaben sollen zudem im Grundsatz nur für DRV-Rehabilitanden gelten. Bei der Berechnung der Personalstellen sollen die Rehabilitanden, die über die Gesetzliche Krankenversicherung in die Rehabilitation kommen, entsprechend gesondert berücksichtigt werden.
Die Stellungnahme zu den Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung an die Strukturqualität von Reha-Einrichtungen finden Sie hier.