Positionspapier der Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer

Die Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer aus den Bereichen der medizinischen, beruflichen Rehabilitation und sozialen Teilhabe fordern eine weitere Stärkung des Stellenwerts der Rehabilitation und Teilhabe durch den Gesetzgeber und legen dazu dieses Positionspapier vor.

Krankheiten, Behinderungen und Unfälle können jeden Menschen treffen – oft mit gravierenden Folgen für Alltag und Arbeit. Hier helfen Leistungen zur Rehabilitation und zur Förderung der Teilhabe, in deren Rahmen alle Phasen des Krankheitsverlaufs, individuelle Ressourcen und Teilhabebedarfe sowie vorhandene Bedürfnisse und Möglichkeiten berücksichtigt werden. Die Rehabilitation verzahnt frühzeitig medizinische, berufliche und soziale Aspekte und stimmt Behandlung, Therapie, Training, Schulung und Assistenzbedarfe aufeinander ab. Hierbei werden der Mensch selbst und auch das soziale Umfeld berücksichtigt, Angehörige und Bezugspersonen werden bei Bedarf einbezogen.

Rehabilitation und Teilhabe dienen damit unmittelbar der Inklusion von Menschen mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und von Behinderung bedrohten Menschen. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat deshalb das uneingeschränkte und selbstverständliche Recht von Menschen mit Behinderung auf Teilhabe klargestellt und fordert in Artikel 26 einen bedarfsgerechten Zugang und die Stärkung von Rehabilitationsdiensten und -programmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erreichen und zu bewahren. Der Gesetzgeber hat mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) den Stellenwert der Rehabilitation und Teilhabe für eine inklusive Gesellschaft unterstrichen.