Kinder- und Jugendreha in der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt

Ab 2017 gelten in Deutschland entscheidende Änderungen bei der medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche.

Die wichtigsten Neuerungen durch das Flexirentengesetz für Eltern und ihre kranken Kinder sind:

– Die Rehabilitation wird für Kinder und Jugendliche zu einer Pflichtleistung der Rentenversicherung aufgewertet, die nicht mehr nur für mindestens vier Wochen erbracht werden kann, sondern erbracht werden muss, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

– Chronisch kranke Kinder und Jugendliche müssen nach einem Reha-Aufenthalt nicht mehr vier Jahre warten, bis sie eine weitere Reha genehmigt bekommen. Vom Gesetzgeber wurde diese Frist jetzt ersatzlos gestrichen, sodass – wenn medizinisch notwendig – eine weitere Reha jederzeit beantragt werden kann.

– Ebenfalls neu ist, dass eine Nachsorge am Wohnort möglich ist, um den langfristigen Erfolg der eingeleiteten Behandlung sicherzustellen.

– Es besteht künftig auch ein Anspruch auf Mitaufnahme einer Begleitperson, wenn diese zur Durchführung oder für den Erfolg notwendig ist. Ebenso steht die familienorientierte Rehabilitation im Gesetz.

Die Details hierzu stehen noch nicht fest, da die genauen Richtlinien zur Umsetzung noch erarbeitet werden. In §15a SGB VI wird klarbenannt, unter welchen Bedingungen eine solche Reha beantragt werden kann: „Voraussetzung ist, dass hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder die insbesondere durch chronische Erkrankungen beeinträchtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann und dies Einfluss auf die spätere Erwerbsfähigkeit haben kann.“

Der BDPK begrüßt die im Flexirentengesetz geregelten Verbesserungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche.

Es werden viele BDPK-Forderungen umgesetzt: So wird die Kinder Reha in einem eigenen Paragrafen als Pflichtleistung geregelt und fällt nicht mehr unter das gesonderte Budget der sonstigen Leistungen. Der Anspruch auf eine Begleitperson, die familienorientierte Reha sowie Nachsorgeleistungen werden explizit im Gesetzgeregelt.

Die DRV Bund hat eine interne Projektgruppe eingesetzt, die Konzepte für die neuen Anforderungen entwickeln soll. Dabei sollen die Leistungserbringer mit einbezogen werden.