Rehabilitation für Kinder und Jugendliche

Für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und psychischen Auffälligkeiten ist die Kinder- und Jugendrehabilitation unverzichtbar.

Für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und psychischen Auffälligkeiten ist die Kinder- und Jugendrehabilitation unverzichtbar. Gesundheitsprobleme haben für Kinder oft weitreichende Konsequenzen und wirken sich oft auf alle Lebensbereiche aus. Das gilt sowohl für das soziale Umfeld als auch für das Leistungsvermögen in Kita, Schule sowie Ausbildung. Immer wiederkehrende Gesundheitsprobleme bleiben für das Selbstwertgefühl der jungen Patienten nicht folgenlos. Um so wichtiger ist es, betroffenen Kindern und Jugendlichen frühzeitig mit individuell abgestimmten Reha-Maßnahmen zu helfen. Medizinische Rehabilitation unterstützt die jungen Patienten dabei, die Lebensqualität zu steigern, verhindert Folgeschäden und ist Gelingensbedingung für einen erfolgreichen Schul- bzw. Ausbildungsabschluss.

Über ein Fünftel der jungen Patienten wird wegen starken Übergewichts behandelt. Viele junge Menschen leiden zudem an Asthma Bronchiale oder an Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache.

Nachdem in den Jahren 2012 bis 2016 die Anträge auf Kinderrehabilitation bei der Rentenversicherung deutlich zurückgegangen waren, schuf das Ende 2016 beschlossene Flexirentengesetz die Grundlage für eine Verbesserung der Angebote der Rentenversicherung für diese Zielgruppe. Seit 2017 hat die Anzahl der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche wieder zugenommen. So war 2017 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozent zu verzeichnen, und im Jahr 2018 wurden 5,8 Prozent mehr Leistungen bewilligt. Im Juni 2018 hat die Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherung mit Verabschiedung einer neuen Gemeinsamen Richtlinie für Leistungen zur Kinderrehabilitation den Zugang zu den Reha-Leistungen flexibler gestaltet. Damit können junge Patienten auch ambulante Angebote beanspruchen. Bei einem Klinikaufenthalt kann ein Familienangehöriger das Kind bis zum 12. Lebensjahr begleiten. Darüber hinaus ist die Vierjahresfrist für die Wiederholung der Reha entfallen.