Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter

Spezifischen Gesundheitsrisiken oder bestehenden Erkrankungen von Müttern und Vätern entgegenzuwirken, das leistet die stationäre medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und Kinder.

Eine ganzheitlicheTherapie bezieht psychologische, psychosoziale und gesundheitsfördernde Hilfen ein. Die Angebote berücksichtigen darüber hinaus psychosoziale Problemsituationen von Familien wie Trennungen, Partnerschafts- und Erziehungsprobleme. Mittlerweile wird mehr als die Hälfte der Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder nicht mehr in Einrichtungen des Müttergenesungswerks, sondern in den sogenannten „gleichartigen Einrichtungen“ privater Träger erbracht. Die Mutter- Kind-Mitgliedsklinken der Verbände privater Kliniken sind über den Button „Mutter-Vater-Kind-Kliniken“ auf der BDPK-Webseite direkt zu erreichen.

Expertenstandard für Mütter-Väter-Kinder-Maßnahmen    

Im Vergleich zu somatischen und psychosomatischen Individual-Rehabilitationsmaßnahmen werden Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem deutlich geringeren Vergütungssatz finanziert. Gleichzeitig steigen die an Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen gestellten Qualitäts- und Leistungsanforderungen stetig an, beispielsweise durch die Vorgaben im QS-Reha®-Verfahren. Die im Jahr 2004 zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Müttergenesungswerk und dem BDPK ausgehandelten bundeseinheitlichen Anforderungsprofile für stationäre medizinische Vorsorge- und Re- habilitationsleistungen für Mütter, Väter und Kinder sollten ein einheitliches Leistungsgeschehen sichern. Diese Profile sind jedoch veraltet, nicht kompatibel mit den im QS-Reha®-Verfahren formulierten Anforderungen und werden zudem seitens der Kassen ganz unterschiedlich ausgelegt. Für erfolgreiche Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen fehlt ein Leistungsstandard, der auch den Qualitätswettbewerb befördern und die derzeit praktizierte Belegungssteuerung ausschließlich nach Preisen eindämmen könnte. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der BDPK-Facharbeitsgruppe „Vorsorge und Rehabilitation Mütter-/ Väter und Kinder“ arbeitet in diesem Sinne an einem Expertenstandard, mit dem notwendige Leistungen einer „Standard-Maßnahme“ definiert und Personal-, Sach-, Verwaltungs- sowie Kapitalkosten abgeleitet werden können.

Gespräche mit den Gesetzlichen Krankenkassen und dem Müttergenesungswerk

In halbjährlichen Gesprächen mit Vertretern der Gesetzlichen Krankenkassen und des Müttergenesungswerks tauscht sich der BDPK zu aktuellen Themen aus dem Leistungsbereich Reha- und Vorsorgemaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder aus. In den zwei letzten Gesprächen im Juli 2017 und Januar 2018 standen im Mittelpunkt:

•    die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts durch die Krankenkassen sowie

•    die Praxis der Reha-Bewilligungen hinsichtlich der bewilligten Aufenthaltsdauer und

•    der Umgang mit der in der Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation festgelegten Altersgrenze bei der Mitaufnahme von Kindern bei Mütter-/Väter-Maßnahmen.

Der BDPK diskutierte in den Beratungen anhand von Fallbeispielen der Mitgliedseinrichtungen problematische Entscheidungen der einzelnen Krankenkassen beispielsweise bei der Missachtung berechtigter Wünsche, der Aufforderung zu Mehrkostenzahlungen und dem Einsatz von nicht zulässigen Selektiv-Kliniklisten und konnte eine Änderung des Vorgehens vonseiten der Krankenkassen einfordern.