Reha-Budgetdeckel abschaffen

Die Ausgaben für Rehabilitation und Teilhabe sind in der Rentenversicherung durch das Reha-Budget gedeckelt. Das Reha-Budget wird nicht anhand des vermuteten Bedarfs festgelegt, sondern anhand der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer festgesetzt.

Aus Sicht des BDPK ist es dringend erforderlich, das Budget abzuschaffen, zumindest an der Notwendigkeit zu orientieren: In einer immer länger arbeitenden Gesellschaft müssen die erforderlichen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe entsprechend erbracht werden können. Dem widerspricht ein „gedeckeltes“ Reha-Budget der Deutschen Rentenversicherung (DRV), das auch seit 2018 weniger wird.

Die Abbildung legt den Verdacht nahe, dass sich die Ausgaben für Rehabilitationsleistungen an dem Budget orientieren. Nachdem das Budget im Jahr 2012 leicht überschritten wurde, sind die Ausgaben im Jahr 2013 kurzzeitig gesunken und in den Folgejahren wieder angestiegen. Rehabilitationsleistungen müssen bedarfs- und nicht budgetgerecht erbracht werden.

Ein großes Problem stellt nach wie vor die wachsende Zahl an Erwerbsminderungsrentnern dar. Auch im Jahr 2017 hatte nur rund die Hälfte der Antragsteller in den fünf Jahren vor Antragstellung eine Rehabilitationsleistung erhalten. Die Rückkehr in den Beruf schaffen Bezieher von Erwerbsminderungsrenten nur selten. Rehabilitationsleistungen müssen diese Menschen frühzeitig erhalten, um sie im Erwerbsleben zu halten. Die von der Großen Koalition eingesetzte Rentenkommission will sich auch der Frage widmen, wie Beschäftigte länger im Erwerbsleben gehalten werden können.