Krankenhausstrukturfonds: Keine Förderung unnötiger Reha-Kapazitäten

Mit dem KHSG wurde ein Krankenhausstrukturfonds geschaffen, der Veränderungen fördern soll, die einem wandelnden Versorgungsbedarf gerecht werden. Nicht mehr bedarfsgerechte akutstationäre Versorgungseinrichtungen sollen umgewandelt werden. Die Projektförderung aufgrund der Krankenhausstrukturfond-Verordnung (KHSFV) ermöglicht die Umverteilung von Überkapazitäten des Akutbereichs in und zu Lasten anderer Sektoren des Gesundheitswesens, wie beispielsweise Reha und Pflege.

Der BDPK befürchtet Wettbewerbsverzerrungen, die unbedingt vermieden werden sollten. Bereits ohne die finanzielle Unterstützung durch den Strukturfonds besteht ein sehr breites Angebot an Rehabilitationseinrichtungen. Die Anzahl der Rehabilitationseinrichtungen ist seit Jahren rückläufig, jedes Jahr schließen Einrichtungen. Der BDPK hat daher in seiner Stellungnahme zur Krankenhausstrukturfonds-Verordnung auf die Problematik aufmerksam gemacht und vorgeschlagen, auch bei der Umwandlung die Voraussetzung der Bedarfsnotwendigkeit für eine solche Einrichtung zu verankern. Geld für den Umbau unnötiger Krankenhausbetten darf nicht in unnötige Reha-Betten investiert werden.

Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung - KHSFV)