Muster-Versorgungsvertrag und Reha-Konzepte

Viele Versorgungsverträge der im BDPK und seinen Landesverbänden organisierten Rehabilitationseinrichtungen sind vor vielen Jahren geschlossen worden. Einige Regelungen sind überholt.

Gesetzliche Neuerungen sind nicht aufgenommen worden. Durch die Beanstandungen des Bundesversicherungsamts bei den Fahrkosten ist eine Änderung des Versorgungsvertrags notwendig geworden. Auf- grund dessen kam die Frage auf, ob der Versorgungsvertrag in Gänze neu verhandelt werden sollte. Dafür wurde ein Muster-Versorgungsvertrag für den GKV-Bereich vom Fachausschuss Rehabilitation und Pflege des BDPK entwickelt. Er enthält alle erforderlichen Regelungen, insbesondere auch Grundsätze für Vergütungsverhandlungen. Damit haben die Rehabilitationseinrichtungen taugliche Vertragsangebote in der Hand, mit denen sie in Vertragsgespräche mit den Krankenkassen gehen können. Gemeinsam mit den Landesverbänden werden die Rehabilitationseinrichtungen in Angelegenheiten des Versorgungsvertrages beraten.

Eine weitere Facharbeitsgruppe arbeitet derzeit an Reha-Konzepten für pflegevermeidende indikationsspezifische Rehabilitationsmaßnahmen. Der Fachausschuss Rehabilitation und Pflege hatte die Facharbeitsgruppe „Reha-Konzepte“ einberufen, um den Zugang zu indikationsspezifischen Reha-Maßnahmen zu fördern. Anlass dafür ist, dass beinahe reflexartig von Politikern behauptet wird, Reha vor Pflege würde nicht funktionieren, weil nicht genügend geriatrische Reha-Angebote existieren würden. Diese Einschätzung hält der BDPK für nicht zutreffend. Auch in der indikationsspezifischen Rehabilitation, wie beispielsweise der orthopädischen und der kardiolo- gischen Rehabilitation werden ältere Patienten sehr gezielt zum Erhalt und zur Wiedererlangung der häuslichen Selbstversorgungskompetenz behandelt, häufig zu deutlich günstigeren Preisen.