Zugang
Für die Versicherten der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung entspricht der Zugang zu medizinisch notwendigen Reha-Leistungen gegenwärtig nicht dem Versorgungsbedarf. Obwohl es keine Zweifel an der Wirksamkeit und dem Nutzen medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gibt, wird über Reha-Anträge kaum unter sachgerechter Abwägung von Kosten und Nutzen entschieden, sondern es stehen häufig allein finanzielle Erwägungen im Vordergrund. Besonders bei älteren, chronisch kranken Menschen werden die Reha-Potenziale aktuell nicht ausreichend genutzt.