Reha-Verordnung vereinfacht

Mit der Änderung der Reha-Richtlinie im April 2016 ist der G-BA einer langjährigen Forderung des BDPK zur Verbesserung des Zugangs zu Reha-Leistungen nachgekommen. Entfallen sind der "Antrag auf den Antrag" und das Qualifikationserfordernis des verordnenden Arztes.

Auf der Themenseite „Rehabilitation“ stellt die KBV neben weiteren Informationen einen Film und eine Online-Fortbildung zur Verordnung von Rehabilitation zur Verfügung: http://www.kbv.de/html/rehabilitation.php.

Statement Marion Rink, Vorstandsmitglied der BAG-Selbsthilfe:

Ein rehabilitativer Durchbruch