Transparente Zuweisungsentscheidungen der Reha-Träger

Wenn Versicherte ihr Wunsch- und Wahlrecht nicht ausüben, muss die Zuweisung der Rehabilitationsträger in alle Rehabilitationseinrichtungen durch ein transparentes, diskriminierungsfreies, standardisiertes Verfahren erfolgen.

Die privaten Träger schlagen vor, dass ein solches Verfahren in einem Reha-Bundesausschuss entwickelt und verabschiedet werden sollte. Alternativ könnte es auch in Rahmenverträgen zwischen den Reha-Trägern und den Verbänden der Leistungserbringer vereinbart werden.