Reha-Schiedsstelle Niedersachsen

Reha-Schiedsstelle nach § 111 b SGB V

Seit dem 01.08.2015 ist die Schiedsstelle nach § 111 b SGB V für Niedersachsen arbeitsfähig. Der Verband der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen e.V. stellt entsprechend der Geschäftsordnung die Geschäftsstelle für grundsätzliche und administrative Aufgaben. Wir nehmen u. a. die Anzeige eines beabsichtigten Schiedsverfahrens entgegen und informieren die zuständige verfahrensbezogene Geschäftsstelle.

Gerne können Sie sich bei Fragen an uns wenden.