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PPP-RL: Sanktionen um zwei weitere Jahre verschoben

Der G-BA hat die Aussetzung der Sanktionen um zwei weitere Jahre beschlossen. Sie sollen nun ab 2026 greifen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Oktober 2023 beschlossen, die Sanktionen für die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) um zwei weitere Jahre auszusetzen. Der G-BA plant, die Zeit zu nutzen, um die Richtlinie an zentralen Punkten weiterzuentwickeln.

Aus Sicht des BDPK ist es richtig, dass der G-BA den Beginn finanzieller Sanktionen nochmals verschoben hat. In ihrer jetzigen Form ist die Richtlinie nicht praxistauglich und würde bei Scharfstellung der Sanktionen zu einer dramatischen Verknappung der Behandlungskapazitäten für psychisch Erkrankte führen. Die PPP-RL muss daher dringend weiterentwickelt werden. So fordern es neben dem BDPK auch verschiedene psychiatrische Fachverbände. Einen Artikel dazu mit Stimmen aus dem Verband lesen Sie hier. Auch die Regierungskommission für Krankenhäuser hatte sich in ihrer Stellungnahme für den Bereich Psychiatrie/Psychosomatik entsprechend geäußert.

Weiter wurden vom G-BA Konkretisierungen für die Stichprobenziehung durch das IQTIG vorgenommen. Außerdem sollen die die Einrichtungen ab 2024 beim Nachweis, mit welchem Personal sie ausgestattet sind, eine Wahloption erhalten: Sie können bei der Ermittlung der Mindestvorgaben entweder das bisherige Verfahren anwenden oder sich für die bereits zu Abrechnungszwecken erfassten OPS-Kodes entscheiden. Der G-BA wird voraussichtlich bis Ende Januar 2024 ein entsprechendes Servicedokument für die elektronische Datenübermittlung beschließen.