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Telematikinfrastruktur in der Reha – Klärung offener Fragen

Vor fast drei Jahren wurde mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz die Grundlage für die freiwillige Anbindung der Reha-/ und Vorsorgeeinrichtungen an die TI geschaffen. Zur Klärung wichtiger Fragen bieten wir einen FAQ an und möchten gleichzeitig auf eine dazu informierende Veranstaltung der gematik hinweisen.

Welche Grundausstattung benötigt meine Reha-/Vorsorgeeinrichtung? Wann beginnt die Zahlung des TI-Zuschlags? Wer ist eigentlich anspruchsberechtigt? Noch immer herrschen viele Fragen bei der Anbindung von Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur – vor allem hinsichtlich der Finanzierung. Regelungen dazu wurden zwischen den Leistungserbringerverbänden und den Kostenträgern verhandelt und sind rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Wofür Sie einen Ausgleich erhalten, wann die Zahlung des TI-Zuschlags beginnt oder wie die Abrechnung erfolgt erfahren Sie in unseren FAQs. Dort finden Sie auch alle relevanten Dokumente, wie die Finanzierungsvereinbarung oder die Präsentationen aus den bisherigen BDPK-Informationsveranstaltungen zur TI.

gematik digital: TI für Reha-Einrichtungen
Die gematik lädt am 8. November zu einer Informationsveranstaltung über die TI für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen ein. Die Veranstaltung gibt einen Einblick, wie sich Einrichtungen an die TI anbinden können und welche Anwendungen für Reha und Vorsorge relevant sind. Das Event findet online statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der gematik.