Kolumne Thomas Bublitz

Qualität braucht Qualität

Qualität sei nicht verhandelbar, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur geplanten Krankenhausreform. Dabei stimmen alle Experten und Sachverständigen darin überein, dass Qualität mehr ist als die Summe der Fachabteilungen eines Krankenhauses. Zwingend dazu gehören neben der Strukturqualität die Prozessund die Ergebnisqualität. Aus diesem Grund sind die Bundesländer auch nicht dazu bereit, die Krankenhauslevel, eine bloße Etikettierung der Krankenhausgröße, zum Bestandteil der Krankenhausreform zu machen.

Dennoch hält Minister Lauterbach daran fest, die Level in einem separaten Gesetz auf den Weg bringen zu wollen. Wohlwissend, dass Patient:innen daraus nicht ableiten können, wie gut die Behandlung in einem Krankenhaus ist. Das sagt viel aus über die Misstrauenskultur zwischen Bund und Ländern. Ginge es wirklich um die Qualität der Patientenbehandlung, wäre es klüger, sich an bestehenden Qualitätsinitiativen zu orientieren, wie der Initiative Qualitätsmedizin, dem Portal Qualitätskliniken.de und der Weißen Liste der Bertelsmann Stiftung. Oder dem Deutschen Krankenhausverzeichnis, ebenfalls ein etabliertes und funktionierendes Transparenzprojekt, dem der Minister wegen fehlender Haushaltsmittel aber kürzlich die Zuschüsse gestrichen hat.

Hinterfragt werden muss auch die Wirkung der leistungsunabhängigen Vorhaltepauschalen auf die Versorgungsqualität. Der Minister verspricht zwar, sie würden die Krankenhäuser aus der Fallzahlabhängigkeit herausbringen und entökonomisieren. Dies könnte sich aus naheliegenden Gründen allerdings als Trugschluss erweisen. Bei einem gleichbleibenden Finanzierungsrahmen führt die Vorhaltefinanzierung zwangsläufig dazu, dass Geld von den stark frequentierten Kliniken zu den unterfrequentierten umgeschichtet wird. Im schlechtesten Fall werden mit dieser Umverteilung sämtliche Qualitätsabsichten infrage gestellt. Denn durch die Vorhaltefinanzierung könnten auch jene Krankenhäuser auf dem Markt bleiben, die zwar die Voraussetzungen für die Leistungsgruppen erfüllen, trotzdem aber keine gute Qualität erbringen und von den Patient:innen gemieden werden. Patient:innen gehen dann in die guten Krankenhäuser, bei denen Wartelisten entstehen – gegen die die Kliniken aber wenig unternehmen können, weil ihnen die bei den schlechten Kliniken gelandeten Mittel für Kapazitätserweiterungen fehlen. Insofern wäre Minister Lauterbach gut beraten, nicht den Fehler zu wiederholen, den er bei der DRG-Einführung selbst zugegeben hat, nämlich die Einführung mit einem 100-Prozent-Ansatz. Zumindest für die Vorhaltefinanzierung wäre es ratsam, das Instrument zunächst in der Praxis zu erproben. Dann könnte man sicher sein, dass die Vorhaltepauschale am Ende nicht wie eine „Weghaltepauschale“ wirkt, die zu Wartezeiten für die Patient:innen führt.