Geriatrische Reha

Kernfragen unbeantwortet

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat Ende Oktober 2023 einen Bericht über die Erfahrungen mit der neu geregelten Verordnung von geriatrischer Rehabilitation vorgelegt. Aufschlussreiche Daten zu den beantragten und bewilligten Maßnahmen fehlen jedoch.

Krankenkassen prüfen seit dem 1. Juli 2022 bei der Verordnung einer geriatrischen Reha nicht mehr, ob die Maßnahme medizinisch erforderlich ist. Der Prüfvorbehalt entfällt für Patient:innen, die 70 Jahre und älter sind und wenn mindestens eine rehabegründende Funktionsdiagnose sowie mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen und die geriatrische Indikation durch dafür geeignete Abschätzungsinstrumente vertragsärztlich überprüft wurde. Nach gesetzlicher Vorgabe soll der GKV-Spitzenverband die Umsetzung der neuen Verordnungspraxis in einem jährlichen Bericht darlegen, damit Fehlentwicklungen erkannt und korrigiert werden können.

Der im Oktober für Juli bis Dezember 2022 vorgelegte Bericht enthält zwar allgemeine Daten und Einschätzungen, er ist aus Sicht des BDPK aber nicht aussagekräftig. Denn gerade die wichtigen Aussagen dazu, wie viele Verordnungen nach den neuen Vorgaben für eine geriatrische Rehabilitation von niedergelassenen Ärzt:innen gestellt und ohne Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit seitens der Krankenkassen tatsächlich genehmigt wurden, enthält der Bericht nicht. Eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst dürfte in diesen Fällen ebenfalls nicht erfolgen. Der Bericht suggeriert aber, solche Prüfungen seien erfolgt. Des Weiteren ist im Bericht ausgeführt, dass nur rund 42 Prozent der Versicherten eine genehmigte geriatrische Reha tatsächlich wahrgenommen haben. Als Gründe sind im Bericht unter anderem lange Wartezeiten bis zur Aufnahme, mangelnde Reha-Kapazitäten und fehlende geeignete Einrichtungen genannt. Aus Sicht des BDPK verfehlt der vorgelegte Report die Intention des Gesetzgebers, denn die wesentliche Frage wird nicht beantwortet. Zudem ist dringend zu prüfen, ob geriatrische Angebote ausgebaut werden müssen. Die Krankenkassen haben dafür zu sorgen, dass lange Wartezeiten und fehlende Angebote vermieden werden.