Wunsch- und Wahlrecht in der Reha

Recht wird lückenhaft umgesetzt

Rehabilitand:innen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers ihre Klinik frei wählen dürfen. Doch dieses gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht findet in der Praxis nur mit Einschränkungen Anwendung. Zumindest in der Rentenversicherung soll es jetzt eine Verbesserung geben.

In ihren neuen „Verbindlichen Entscheidungen“ regelt die Deutsche Rentenversicherung (DRV), dass ab dem 1. Juli 2023 dem Klinikwunsch der Patient:innen entsprochen wird, wenn dieser mit dem Reha-Antrag explizit geäußert wurde. Das ist zumindest gegenüber der bisherigen Praxis, nach der die „Klinik-Zuweisung“ in einem weitgehend intransparenten Verfahren erfolgte, ein Fortschritt. Ist keine Wunschklinik angegeben, schlägt die DRV vier Kliniken zur Auswahl vor, die für den Versicherten die „nachweislich beste Qualität“ bieten. Eine zufriedenstellende Lösung ist dies aber aus Sicht des BDPK und anderer Leistungserbringerverbände keineswegs, da die von der DRV vorgesehenen Werte für den Parameter Qualität ungeeignet sind. Denn die verwendeten Qualitätsdaten sind mindestens ein Jahr alt und den Versicherten wird unter Verwendung der veralteten Daten ein inakzeptables Einrichtungs-Ranking dargestellt.

Noch weniger als im DRV-Bereich wird die gesetzliche Vorgabe für das Wunsch- und Wahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt. Hier verlangen die Krankenkassen von ihren Versicherten oft die Übernahme von Mehrkosten, sobald diese vom Wahlrecht Gebrauch machen. Es besteht keinerlei Transparenz über die Leistungsentscheidung, und die Patient:innen werden von den Krankenkassen häufig nicht in die am besten geeignete, sondern in die billigste Reha-Einrichtung geschickt.

Solange die Krankenkasse über die Wahl der Reha-Einrichtung entscheidet, unterliegen die Einrichtungen dem Zwang, niedrige Preise auf Kosten der Leistung (insbesondere Anzahl der therapeutischen Leistungen) und des Personals anzubieten. Mit einer konsequenten Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts würde sich dieser Preiswettbewerb in einen Qualitätswettbewerb wandeln, von dem die Versicherten nachhaltig profitieren.