Psychiatrie und Psychosomatik

PPP-RL gefährdet die Versorgung

Kliniken, die die Richtlinie für die Personalbemessung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrich- tungen (PPP-RL) nicht erfüllen, sollen ab 2024 drastische Strafzahlungen leisten. Das würde Bettenabbau und Schließungen zur Folge haben. Fachverbände und der BDPK drängen auf eine Änderung der Richtlinie.

Die psychiatrischen Fachverbände haben in einem Anfang Juni veröffentlichten Positionspapier umfassend dargestellt, dass die in der PPP-RL vorgesehenen Strafzahlungen in ihrer Höhe unverhältnismäßig, in ihrer Ausgestaltung unsachgemäß und in ihrer Wirkung unkontrolliert sind. Um Strafzahlungen zu vermeiden, müssten viele Kliniken ihre Angebote einschränken. Statt, wie vom Gesetzgeber beabsichtigt, die Personalproblematik zu lösen und einen Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten, wird die PPP-RL so zu einer Verschlechterung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen führen. Mitte September 2022 hatte der für die PPP-RL zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf massives Drängen der Krankenhäuser eine Änderung der Richtlinie beschlossen, unter anderem die Aussetzung der ursprünglich schon ab Januar 2023 vorgesehenen Strafzahlungen um ein Jahr. Auch einige weitere Mängel der Richtlinie wurden zwar entschärft, es blieb aber weiterer umfassender Änderungsbedarf. Der BDPK hatte daraufhin an den G-BA appelliert, die gewonnene Zeit zu nutzen, um die Richtlinie grundsätzlich zu überarbeiten und für psychiatrische und psychosomatische Versorgung praxisnah auszugestalten.

Dazu war er vorher bereits auch von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) per öffentlichem Beschluss aufgefordert worden. Gleichlautende Kritik kam auch von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) und Diana Stöcker (CDU). Weiter geändert wurde die Richtlinie bisher aber nicht.