Transparenzgesetz

Blendwerk statt Fortschritt

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine „Formulierungshilfe“ für ein separates, zustimmungsfreies Krankenhaustransparenzgesetz vorgelegt. Der BDPK kritisiert in seiner im Anhörungsverfahren  abgegebenen Stellungnahme die Methodik und den beabsichtigten Eingriff in die Planungskompetenz der Länder.

Nachdem die Bundesländer seine Vorstellungen zur Leveleinteilung der Krankenhäuser abgelehnt hatten, präsentierte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine neue Idee: die Einrichtung einer laienverständlichen Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung, um qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen der Patientinnen und Patienten zu fördern. Doch das, was als fortschrittliche und patientenfreundliche Transparenzinitiative deklariert wurde, entpuppt sich bei gründlicher Betrachtung als Mogelpackung.

Transparenz geht anders

Ein wesentlicher Mangel ist, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Unterteilung nach vorhandenen Leistungsgruppen sowie die Aufzählung von Fall- und Personal- zahlen so gut wie nichts über die Qualität der erbrachten Leistungen aussagt. Eine Qualitätsdarstellung nach dem Prinzip „je größer, desto besser“ ist schlichtweg falsch und führt die Patient:innen in die Irre. Dass Qualität nicht allein mit solchen Strukturdaten gemessen und abgebildet werden kann, ist Grundkonsens medizinischer Fachkreise und Qualitätsexperten. Auch der BDPK setzt sich schon seit Langem dafür ein, dass neben Strukturmerkmalen die Prozess- und Ergebnisqualität – also der tatsächliche Behandlungserfolg – eine stärkere Gewichtung in der Qualitätsdebatte bekommen. Daraus sind unter anderem die von privaten Klinikträgern angestoßenen Qualitätsplattformen Initiative Qualitätsmedizin (IQM) und das Rehaportal  Qualitätskliniken.de entstanden.  

Der ungenügende methodische Ansatz des vorgesehenen Klinikverzeichnisses wird in der Praxis fatale Auswirkungen haben. Denn die Patient:innen werden statt in die besten in die großen Krankenhäuser „geleitet“. In der Folge werden kleinere Krankenhäuser, die gute Qualität erbringen, nicht mehr genug Patient:innen behandeln, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Das beschleunigt den kalten Strukturwandel der Krankenhauslandschaft und wird insbesondere in ländlichen Regionen zu Versorgungsdefiziten führen. Den größeren Häusern droht dann eine Überlastung und die Patient:innen müssen mit langen Wartezeiten rechnen – bei ungewisser Qualität. Hinzu kommt, dass durch die Erhebung, Differenzierung und Meldung des vorhandenen Personals nach einzelnen Leistungsgruppen ein immenser zusätzlicher bürokratischer Aufwand entsteht, der durch nichts gerechtfertigt und ohne Nutzen für die Patient:innen ist. Dass die Patient:innen verständlichere Informationen über die in den Kliniken erbrachten Leistungen und deren Qualität bekommen, ist wünschenswert, aber das vorgesehene Transparenzgesetz ist dafür der falsche Weg.

Einfluss durch die Hintertür

In seiner Stellungnahme, die Ende August im Anhörungsverfahren abgegeben wurde, macht der BDPK auch darauf aufmerksam, dass das Transparenzgesetz die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Reformeckpunkte aushebeln würde. Dadurch, dass für das Gesetz keine Zustimmung der Länder erforderlich ist und ein ausschließlicher Bezug auf Krankenhauslevel und Leistungsgruppen eingeführt würde, hätte der Bund zumindest indirekt Einfluss auf Krankenhausplanung und -finanzierung. Offensichtlich ist genau das auch die Absicht des BMG.

Wesentliche Inhalte des vorgesehenen Transparenzgesetzes