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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen hat zum Thema "Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems" sein Gutachten für das Jahr 2021 vorgelegt.

Das Gutachten beinhaltet folgende Themenkomplexe:

  • Wozu Digitalisierung im Gesundheitswesen?
  • Grundsätze und Rahmenbedingungen im Überblick
  • Die fach-, einrichtungs- und sektorenübergreifende elektronische Patientenakte
  • Digitale Gesundheitsanwendungen in der Versorgung
  • Nutzung von Versorgungsdaten zu Forschungszwecken
  • Kompetenter Umgang mit digitalen Technologien
  • Strategie, Umsetzung und Empfehlungen

Insgesamt konstatieren die Autoren, dass Deutschland bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems weit hinter anderen Ländern zurückstehe. Es zeige sich ein dringlicher Bedarf an strukturellen, informationstechnologischen, organisatorischen und rechtlichen Verbesserungen im Hinblick auf Fehlerfreiheit und Effizienz in der Versorgung, auf flächendeckende Implementierung des medizinischen Fortschritts einschließlich der Verarbeitung von Informationen sowie auf sektorenübergreifende Kommunikation.

Im Hinblick auf die Rahmenbedingung von Digitalisierung im Gesundheitswesen führen die Autoren speziell zum stationären Sektor aus, dass eine Herausforderung der Digitalisierung darin bestehe, eine effiziente, zielorientierte Finanzierung sicherzustellen. So gelte es z. B., Investitionen in die Digitalisierung im stationären Sektor zu fördern, ohne dabei ineffiziente Krankenhausstrukturen zu konservieren. Kurzfristig sollte aus Sicht der Autoren die dortige diskretionäre Finanzierung der Digitalisierung bereits an leistungsorientierte Strukturveränderungen geknüpft werden; langfristig sollten laut Autoren die Investitionskosten der Digitalisierung in die Regelfinanzierung übernommen werden, am besten in Zusammenhang mit einem Übergang zu einer monistischen Finanzierung. Ferner sollten mittelfristig die Investitionen in die Digitalisierung bei der Honorierung ambulanter Leistungen strukturell angemessen berücksichtigt werden.