E-Health-Gesetz II

Für das erste Halbjahr 2019 ist die Gesetzgebung des E-Health-Gesetzes II angekündigt. Es soll den Rollout der Telematikinfrastruktur beschleunigen und telemedizinische Leistungen in den Praxisalltag integrieren.

Eine einheitliche, flächendeckende Telematikinfrastruktur (TI) ist geeignet, viele Hindernisse beim Einsatz informationstechnischer Anwendungen zu lösen und wird vom BDPK dringend gefordert. Für den angekündigten zweiten Teil des E-Health-Gesetzes gilt es, folgende Punkte zu berücksichtigen: